Salzburg/Hallein – Der Prozess gegen einen 22-jährigen Salzburger und eine 27-jährige Deutsche wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz ist am Dienstagnachmittag am Landesgericht Salzburg zu Ende gegangen. Der Salzburger, der seine Wohnung im Tennengau mit NS-Symbolen dekoriert hatte, bekam zwölf Monate Haft auf Bewährung. Die Frau wurde freigesprochen. Die Urteile sind rechtskräftig.

Die Zahl der Verurteilungen wegen Wiederbetätigung stieg in den letzten Jahren an.
Foto: APA

Der Salzburger hat sich heute zu den Vorwürfen im Tatzeitraum Oktober 2017 bis August 2018 reumütig geständig gezeigt. Er soll auch einschlägige Dateien im Internet verschickt haben. Die beschuldigte Deutsche, eine Bekannte des Salzburgers, die Zeichnungen für seine Nazi-Dekorationen angefertigt haben soll, war zum Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nicht geständig. Ihr Anwalt sagte, sie habe dem Mann nur ein Geschenk machen wollen. (APA, 20.8.2019)