Die Schummelsoftware beschäftigt die Autobauer weiterhin.

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Düsseldorf/Wien – Eine Art Turbo für Dieselkläger hat das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 31. Juli gezündet. Demnach ist das nach Auffliegen des Dieselskandals bei Volkswagen vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verordnete Software-Update für Millionen betroffene Fahrzeuge unzureichend und illegal.

Die neue Software sorge nicht dafür, dass die zwecks Reinigung in Katalysatoren rückgeführten Abgase umfassend gefiltert werden, sondern lediglich bei Außentemperaturen zwischen zehn und 32 Grad Celsius. "Unter zehn Grad Celsius und über 32 Grad Celsius findet keine Abgasreinigung statt", heißt es in dem Spruch, der dem STANDARD vorliegt. Ab tausend Meter Seehöhe wird sie ebenfalls ausgeschaltet. Damit erfülle die Abgasreinigung nicht die Anforderungen der EU-Verordnung 715/2007/EG, die nicht zwischen Emissionen auf dem Prüfstand und im Straßenbetrieb unterscheidet.

Nach Auffassung der 7. Zivilkammer des Düsseldorfer Gerichts hätte VW den Käufer nicht nur über das Software-Update informieren müssen, sondern auch über die Einschränkungen durch das neue "Thermofenster". Dass die Zulassungsbehörde KBA diese Abschalteinrichtung nicht als unzulässig eingestuft hat, wie die Volkswagen AG dagegenhält – es dient laut Hersteller dem Schutz des Motors vor Versottung und Verrußung –, sei unerheblich, die erlaubten Abgasgrenzwerte werden nach dem Software-Update klar überschritten.

Berufung offen

Das Urteil (Aktenzahl 7 O 166/18) ist nicht rechtskräftig. Ob Volkswagen in Berufung zum Oberlandesgericht geht, war am Donnerstag nicht zu eruieren. Gut möglich, dass sich der Konzern mit dem Tiguan-Besitzer vergleicht, um die Sache diskret aus der Welt zu schaffen.

Für tausende Dieselkläger sind die Feststellungen der Düsseldorfer Richter im Namen des Volkes jedenfalls Munition. Denn dann wäre das Software-Update unbrauchbar und illegal, die Verjährungsfristen obsolet (sie begännen neu zu laufen) – aber auch tausende Diesel-Pkws illegal unterwegs.

Verbraucherschützer wie VSV und VKI raten Fahrzeughaltern, zu klagen bzw. sich der Musterfeststellungsklage in Braunschweig anzuschließen. Letztere berge weder Kosten noch Risiko, sagt VSV-Obmann Peter Kolba. (ung, 23.8.2019)