Neue Details zur verpflichtenden SIM-Karten-Registrierung.

Foto: APA

Seit 1. Jänner 2019 gibt es neue Handy-Wertkarten nur noch gegen Vorlage eines Ausweises. Bestandskunden – also jene, die schon davor eine Wertkarte besessen haben – können ab 1. September Guthaben nur aufbuchen, wenn sie sich registrieren haben lassen. Restguthaben kann aber noch anonym verbraucht werden, betont die AK in einer aktuellen Aussendung.

31. August

Mobilfunkanbieter sehen in ihren Geschäftsbedingungen in der Regel vor, dass Konsumenten Wertkarten zumindest einmal jährlich aufladen müssen. Kommt es zu keiner zeitgerechten Aufladung, können Anbieter die SIM-Karte sperren, sodass Konsumenten sie nicht mehr nutzen können."Wann die nächste Aufladung erforderlich ist, steht in den Nutzungsbedingungen Ihres Anbieters", so AK. Wer noch ein paar Monate anonym telefonieren oder im Netz surfen will, sollte spätestens am 31. August ein Guthaben aufladen.

Betreiber dürfen für die Registrierung Entgelte verrechnen

Die Registrierung der Wertkarten ist im Handyshop oder online (je nach Anbieter zum Teil auch in Postfilialen, Fachhandel und einigen Supermärkten) möglich. Konsumenten müssen sowohl aktiv für die Kommunikation genutzte SIM-Karten als auch in Geräten (Alarmanlagen, usw.) selbst eingebaute registrieren. Betreiber dürfen für die Registrierung Entgelte verrechnen.

Die Registrierungspflicht wurde im Rahmen des Sicherheitspaketes der ehemaligen Bundesregierung zum Schutz vor Terror und Kriminalität im Telekomgesetz eingeführt. (red, 23.8. 2019)