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Jene muslimische Familie, die in Weikendorf in Niederösterreich ein Haus kaufen will, muss weiter warten. Denn obwohl der Hauskauf von der Grundverkehrsbehörde des Landes genehmigt wurde, reicht die Marktgemeinde nun beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Diese hat aufschiebende Wirkung, bestätigte die Gemeinde am Donnerstag einen "Kurier"-Bericht.

Die Zustimmung der Grundverkehrsbehörde in der Vorwoche wurde mit dem "dringenden Wohnbedürfnis der staatenlosen Erwerber" begründet. Die Familie aus Palästina will in den Weikendorfer Ortsteil Dörfles ziehen. Bürgermeister Johann Zimmermann (ÖVP) kündigte daraufhin Rechtsmittel an. In einer Gemeindevorstandssitzung am Mittwochabend wurde entschieden, Beschwerde gegen die Genehmigung einzubringen. Der Beschluss soll laut "Kurier" einstimmig gefallen sein. Von der Marktgemeinde gab es dazu auf Anfrage keine Auskunft.

Ärger über SPÖ-Ortsgruppe

Laut "Kurier" sorgt in der SPÖ Niederösterreich für Unmut, dass selbst die SPÖ Weikendorf nicht gegen die Beschwerde der Marktgemeinde gestimmt hat. SPÖ-Landeschef Franz Schnabl wird mit den Worten zitiert: "Religiöse Zugehörigkeit darf kein Ausschließungsgrund sein."

Eine erste Stellungnahme der Gemeinde an die Grundverkehrsbehörde hatte zuvor für Wirbel gesorgt. In dem Schreiben hatte der Bürgermeister erklärt, "die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt" würden "in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinanderliegen". Das ziehe sich bis ins gesellschaftspolitische Leben. (APA, 23.8.2019)