Heinz-Christian Strache trat nach der Veröffentlichung der Ibiza-Videos durch "Spiegel" und "Süddeutsche Zeitung" als Vizekanzler und FPÖ-Chef zurück. Auch FPÖ-Klubchef Johann Gudenus beendete danach seine politische Karriere.

Foto: FOTO: APA/SPIEGEL/SÜDDEUTSCHE ZEITUNG/HARALD SCHNEIDER

Hamburg – In der juristischen Aufarbeitung der Causa Ibiza-Video musste der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache vorerst eine Niederlage in Deutschland einstecken. Strache hatte Anfang Juni in Hamburg und München Strafanzeige gegen alle Personen gestellt, die für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos mitwirkend verantwortlich sind. Damit sollten auch Verantwortliche der deutschen Medien "Spiegel" und "Süddeutsche Zeitung" ins Visier genommen werden. Diese hatten Mitte Mai als Erste Teile der Ibiza-Videos veröffentlicht.

Ohne Ermittlungen eingestellt

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gab am Montag auf STANDARD-Anfrage bekannt, dass das eingeleitete Verfahren, das insbesondere auch Verantwortliche des "Spiegel"-Verlags sowie von "Spiegel online" betraf, ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt worden ist. Es habe nach "Überprüfung des Anzeigevorbringens und Sichtung des verfahrensgegenständlichen Videos kein hinreichender Tatverdacht" für eine Straftat bestanden.

Überprüft wurden etwa die Tatbestände der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes oder der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Aber auch im Zusammenhang mit der Anfertigung, Weitergabe und Verbreitung der Ibiza-Videos sowie deren Veröffentlichung in den "Spiegel"-Medien konnte die Behörde keine Straftatbestände erkennen. Neben Strache haben auch mehrere weitere unbekannte Privatpersonen Strafanzeigen erstattet. Diese richteten sich explizit gegen Verantwortliche des "Spiegel".

Strache legte Beschwerde gegen Einstellung ein

Gegen die Einstellungsentscheidung hat Strache über seinen deutschen Anwalt Beschwerde eingelegt, wie die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg bestätigte. "Dem Beschwerdeführer wird derzeit Akteneinsicht gewährt." Danach folgt das Beschwerdeverfahren.

In München, dem Sitz der "Süddeutschen Zeitung", hat Strache über seinen deutschen Anwalt ebenfalls eine fast gleichlautende Strafanzeige eingebracht. Bei der Staatsanwaltschaft in München läuft – anders als in Hamburg – das Verfahren noch. "Eine abschließende Entscheidung ist hier noch nicht erfolgt", sagte ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft München I am Montag dem STANDARD. Eine Entscheidung dürfte es demnach aber noch im September geben. (David Krutzler, 26.8.2019)