Hainburg/Korneuburg – Jene zwei Tigerbabys, die vor rund zwei Wochen von den Behörden aus einer Privatwohnung geholt und dem Wiener Tiergarten Schönbrunn übergeben worden waren, sind gestorben. Alle Bemühungen der Pfleger waren vergeblich, teilte der Zoo am Dienstag mit.

Am 8. August, dem Weltkatzentag, wurden die Tigerbabys aus einer Privatwohnung geholt. Zuletzt war ihr Zustand noch stabil.
Foto: APA/DANIEL ZUPANC

Die Tigerjungen waren in einer Privatwohnung in Hainburg entdeckt worden. Bei der Übergabe an den Tiergarten "waren sie erst wenige Tage alt, winzig klein und völlig hilflos. Rund um die Uhr sorgten sich Tierpfleger und Tierärzte um die beiden. Leider haben sie es dennoch nicht geschafft", bedauerten die Zoo-Verantwortlichen.

"Am Anfang hat uns ihre Entwicklung noch optimistisch gestimmt", sagte Zootierarzt Thomas Voracek. "Sie haben brav getrunken und an Gewicht zugenommen. Über den Berg waren sie damit aber noch lange nicht. Am Wochenende ging es ihnen dann akut extrem schlecht, und sie waren leider nicht zu retten."

"Sehr traurig"

Die beiden Jungtiere hätten einen sehr schlechten Start ins Leben gehabt. "Viel zu früh mussten sie ohne ihre Mutter aufwachsen", kritisierte der Zoo in einer Aussendung. Die Schönbrunner Tierpfleger sprangen als Ersatzeltern ein: füttern, Bauch massieren, streicheln. "Es ist sehr traurig, dass es die Tiger nicht geschafft haben", sagte der zuständige Bezirkshauptmann von Bruck an der Leitha, Peter Suchanek.

Die Raubkatzenbabys waren nach einem Hinweis am 8. August in der Badewanne der Wohnung einer 34-Jährigen entdeckt worden. Die Frau, die laut ihrer Aussage in der Slowakei Tiger in einer Auffangstation betreut, gab an, sich um die Jungen gekümmert zu haben.

Verstoß gegen Artenhandelsgesetz

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat gegen die Frau mittlerweile Strafantrag beim Landesgericht Korneuburg eingebracht. Das weitere Schicksal der Tiere – und somit auch ihr Ableben – habe darauf keine Auswirkung, sagte Friedrich Köhl, Sprecher der Anklagebehörde. Die Verhandlung findet am 14. Oktober statt. Der Frau drohen wegen des Verstoßes gegen Paragraf sieben des Artenhandelsgesetzes bis zu zwei Jahre Haft, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das entsprechende Gesetz regelt die Ein- und Ausfuhr wild lebender Tierarten. Tierquälerei wurde bei der Unterbringung der Raubkatzen in der Privatwohnung in Hainburg nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht festgestellt.

Die ursprüngliche Eigentümerin der Raubkatzen hat indes die Rückgabe der Kadaver sowie eine finanzielle Entschädigung gefordert. Ihr Verteidiger Wolfgang Blaschitz kündigte zudem Anzeigen gegen Tierschützer an. Von wem die Frau – nach Angaben von Blaschitz eine von ihm anwaltlich vertretene slowakische Zoo-Besitzerin – die Entschädigung begehrt, müsse noch geprüft werden. "Es ist noch zu früh, um das abschließend beurteilen zu können."

Kritik an der Abholung

Auch jene Slowakin, in deren Wohnung die Raubkatzen entdeckt worden waren, ist eine Mandantin von Blaschitz. Im Namen der 34-Jährigen übte der Rechtsanwalt Kritik am Vorgehen der Tierschützer während der Abholung, wie auch der "Kurier" online berichtete. "Die haben mit den Tieren Selfies gemacht und ihnen den Daumen in den Mund gesteckt. Es ist nicht auszuschließen, dass das das Immunsystem nicht ausgehalten hat", befand Blaschitz im APA-Gespräch. Er kündigte Strafanzeigen gegen die Tierschützer an: "Ich werde dafür sorgen, dass sie zur Verantwortung gezogen werden." Außerdem forderte der Jurist Aufklärung über die Todesursache der jungen Raubkatzen. (APA, 27.8.2019)