Kürzlich ließ Justizminister Clemens Jabloner mit harten Worten gegen Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) aufhorchen. Indirekt unterstellte er ihm, mit seinen Handlungen die Grundrechte zu gefährden.

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Justizminister Clemens Jabloner hat sich im Ö1-"Morgenjournal" am Dienstag abermals schützend vor die Justiz gestellt und unter anderem die Hausdurchsuchungen in der Causa Casinos beim ehemaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) und Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus verteidigt. Die Blauen hatten die Hausdurchsuchungen scharf kritisiert, weil diese auf Basis einer anonymen Anzeige angeordnet wurden.

"So eine Anzeige muss eine gewisse Substanz haben, erst ab einer gewissen Verdichtung kann es zu einem solchen Akt kommen. Das wird danach richterlich überprüft", sagte Jabloner. Warum nur in Richtung FPÖ ermittelt werde, könne er nicht beantworten – das sei die Verfahrenstaktik der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, und die werde "ihre Gründe" haben. Zur Frage, ob sich die Behörde nicht traue, Altkanzler Sebastian Kurz (ÖVP) anzupatzen, wollte sich Jabloner nicht äußern. Die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungen werde sich herausstellen, wenn das Oberlandesgericht darüber entscheidet.

Jabloner warnte überdies davor, bestimmte Bereiche der Justiz gänzlich bestimmten Parteien zuzuorden. Das sei ein ganz übler Missstand: "Wenn es wirklich so wäre, dass wir nur noch eine rote, schwarze oder blaue Polizei hätten, wären wir rechtsstaatlich am Ende."

"Stiller Tod der Justiz"

Jabloner forderte mehr Geld sowie eine personelle Aufstockung für die Justiz und sprach zum wiederholten Mal vom "stillen Tod der Justiz". Für das Ende seiner Amtszeit kündigte er einen Wahrnehmungsbericht an, in dem er festhalte, woran es seiner Meinung nach fehle und im System kranke. Sein Nachfolger solle dadurch "möglichst gestärkt" in die nächsten Budgetverhandlungen gehen können.

Kritik an Kickl

In seiner Rede zum Auftakt der Rechtsgespräche des Forums Alpbach hatte Jabloner zuletzt scharfe Kritik an an der Politik des früheren Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) geübt. Indirekt warf er ihm eine Gefährdung der Grundrechte vor. Wenn man – wie Kickl – Erstaufnahme- in Ausreiszentren umbenenne oder Asylwerber so unmittelbar abschiebe, dass sie nicht mehr dazu kämen, Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, dann werde versucht, Grundwerte abzuwerten und aus einem positiven Zusammenhang zu lösen und in Verbindung mit Kriminalität und Gefahr zu bringen.

Eindringlich warb der Minister dafür, Gerichtsurteile zur Kenntnis zu nehmen. Kritik an diesen sei natürlich erlaubt. Urteile hätten es aber an sich, dass sie nicht alle glücklich machen. Man solle Richtern deshalb nicht reflexartig unlautere Motive unterstellen.

Instrumentalisierung von Justiz

Überdies sprach er sich dagegen aus, dass die Justiz im Wahlkampf instrumentalisiert wird, so wie es die ÖVP und die Liste Jetzt machen. Beispielsweise sind für den Jetzt-Abgeordneten Peter Pilz die in der Soko Ibiza ermittelnden Beamten sehr wohl "schwerwiegend parteipolitisch befangen". Er sieht sogar Vertreter eines "schwarzen Netzwerks", die bereits im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ein "schwarzes Netzwerk" gebildet hätten, in der Causa ermitteln, wie er am Dienstag in einer Pressekonferenz sagte.

Pilz hatte bereits in der vergangenen Woche eine "ÖVP-freundlichen Ibiza-Weisung" durch Justizminister Jabloner kritisiert. Dieser habe in der Frage der Befangenheit einzelner Mitglieder der Soko ein "verheerendes Signal" gesetzt. Jabloner hatte sich dafür ausgesprochen, dass eine Parteimitgliedschaft von Ermittlern noch keine Befangenheit bedeute. Im konkreten Fall allerdings schon, findet Pilz.

Keine Weisung im Grasser-Prozess

Jabloner wird keine Weisung erteilen, das Verfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen langer Verfahrensdauer einzustellen. Das erklärte er gegenüber der "Presse", nachdem der Präsident des Rechtsanwaltskammertags, Rupert Wolff, eine Einstellung des Verfahrens gefordert hatte, weil es zu lange dauere.

Eine Weisung an die Staatsanwaltschaft, die Anklage zurückzuziehen, könne er nur auf rechtsstaatlichem Boden erteilen, so der Justizminister. "Die rechtliche Grundlage dafür kann ich nicht sehen." Die Weisung wäre auch wegen der Beispielwirkung "unmöglich". (red, APA, 27.8.2019)