Eine der Polizeidrohnen im Einsatz.

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Die Zahl der von der Polizei verwendeten unbemannten Luftfahrzeuge ist höher als bisher gedacht. 74 Stück verwendet die österreichische Polizei, nicht zwei, wie zuvor kolportiert worden war. Das wird nun nach der Beantwortung einer Frag-Den-Staat-Anfrage der Grundrechtsorganisation Epicenter Works klar. Der große Unterschied bestehe, weil bisher nur die Zahl der bei der Wiener Polizei verwendeten Geräte kommuniziert worden sei; im restlichen Österreich sind also weitere 74 Drohnen im Einsatz, erklärt Bernhard Hayden von der NGO dem STANDARD.

Rechtsgrundlage

"Eine solche massive Ausweitung der Überwachungstätigkeiten der Polizei muss kritisch durchleuchtet werden", sagt die Juristin Angelika Adensamer. Essenziell sei dabei die Frage der Rechtsgrundlage. So gebe es kein spezifisches Gesetz, das die Polizei dazu ermächtige, Drohnen zu nutzen – stattdessen gehe sie davon aus, dass die bestehende Lage in Bezug auf Videoüberwachung ausreicht.

"Doch Drohnen ermöglichen ganz andere Formen der Überwachung, so können diese beispielsweise durch Fenster in Wohnungen hineinfilmen", kritisiert Adensamer. Daher müsse festgelegt werden, wann und wie Drohnen zur Videoüberwachung eingesetzt werden dürfen.

Unterschiedlichste Nutzungszwecke

In der Anfragebeantwortung nennt das Innenministerium als Beispiele für die Verwendung von Drohnen "Dienstbetrieb zu Dokumentations- und Überwachungszwecken", Brandermittlungen, Kriminalitätsbekämpfung, aber auch Öffentlichkeitsarbeit.

Die Anschaffungskosten für die Drohnen liegen dem Ministerium zufolge bei 280.000 Euro. In Wien wird die Drohne Phantom 4 Pro des chinesischen Herstellers DJI genutzt. (muz, 28.8.2019)