Doris von Sayn-Wittgenstein, Landesvorsitzende der AfD in Schleswig-Holstein, steht wegen mutmaßlicher Kontakte zu Rechtsextremen in der Kritik.

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Berlin – Das Bundesschiedsgericht der rechtspopulistischen AfD hat am Mittwoch Doris von Sayn-Wittgenstein letztinstanzlich wegen parteischädigenden Verhaltens aus der Partei ausgeschlossen. Sie ist damit nicht mehr AfD-Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein, teilte die Partei mit. Die 64-Jährige steht wegen mutmaßlicher Kontakte zu Rechtsextremen in der Kritik.

Die zum rechtsnationalen Flügel der AfD zählende Sayn-Wittgenstein soll den Verein Gedächtnisstätte unterstützt haben. Dieser wird vom thüringischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Sayn-Wittgenstein wurde Ende Juni trotz des vom Bundesvorstand eingeleiteten Ausschlussverfahrens vom AfD-Landesverband Schleswig-Holstein als Vorsitzende wiedergewählt.

"Es gibt eine rote Linie"

Auf einem AfD-Bundesparteitag im Dezember 2017 hatte das Lager um den AfD-Rechtsaußen und Flügelchef Björn Höcke überraschend die damals kaum bekannte Sayn-Wittgenstein ins Rennen um den AfD-Bundesvorsitz geschickt. Sie scheiterte nur ganz knapp.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Kieler Landtag, Jörg Nobis, begrüßte laut "Spiegel online" den Parteiausschluss. Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts sende ein wichtiges Signal aus: "Für die Mitglieder der AfD gibt es eine rote Linie, deren Überschreitung stets zum Ende der Mitgliedschaft führt – unabhängig davon, welche Funktion oder welches Amt ein Mitglied in der Partei gerade innehat", sagte Nobis. Christian Lüth, Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, erklärte auf Twitter, es sei ein "guter Tag für den Bundesvorstand". (APA, red, 28.8.2019)