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Die laut Gesetz vorgegebene Freiwilligkeit ab der elften täglichen Arbeitsstunde sei de facto nicht vorhanden, sagt die GPA.

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All-in-Verträge werden in der Arbeitswelt immer häufiger. Aber nicht immer sind sie auch fair bezahlt, kritisiert die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp). Die GPA führte dazu eine Auswertung ihres "All-in-Rechners" durch. Den Rechner kann nutzen, wer wissen will, ob sein All-in-Gehalt auch der tatsächlich geleisteten Arbeit entspricht. Die Gewerkschaft hat 78.000 dieser Auswertungen analysiert.

Das Ergebnis: Bei mehr als vier von zehn (44 Prozent) wurden durch das All-in-Gehalt Arbeitsstunden nicht angemessen bezahlt. Bei einem All-in-Vertrag werden mit einem Pauschalgehalt konkrete Ansprüche, meist die geleisteten Überstunden, abgegolten.

Mehr Arbeit für dasselbe Geld

Die Problematik durch All-In-Verträge habe sich durch das "Arbeitszeitverlängerungsgesetz", das im September 2018 neue Höchstgrenzen für die Arbeitszeit einführte, noch verschärft, sagt GPA-Chefin Barbara Teiber. Die laut Gesetz vorgegebene Freiwilligkeit ab der elften täglichen Arbeitsstunde sei de facto nicht vorhanden. Denn Arbeitnehmer fürchteten, ihren Job zu riskieren, wenn sie die Wünsche der Arbeitgeber nach Mehrarbeit ablehnen.

Außerdem werde durch die neue Arbeitszeitregelung mehr Arbeit für dasselbe Entgelt notwendig. Die Arbeit werde also schlechter bezahlt, so Teiber.

Rund 44 Stunden pro Woche

Ein weiteres Ergebnis der Auswertung ist, dass das Gehalt von Frauen mit All-in-Verträgen um 14,5 Prozent unter jenem der Männer liegt. Und das, obwohl ihre Arbeitszeit nur 0,5 Prozent geringer ist. Das durchschnittliche Monatsgehalt der Beschäftigten mit All-in-Verträgen liegt bei 3.964 Euro brutto, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei 44,1 Stunden. Die meisten Beschäftigten, die den All-in-Rechner der Gewerkschaft nutzten, sind in den Branchen Metallindustrie, IT und Handel tätig.

Genaue und aktuelle Zahlen über die All-in-Verträge gebe es nicht, aber laut einer Schätzung der Statistik Austria aus dem Jahr 2015 sind rund 540.000 Beschäftigte betroffen. Aus den Beratungen und von Betriebsräten wisse man, dass viele Unternehmen All-in-Verträge nicht mehr nur für Führungskräfte, sondern auch für die Mehrheit der Beschäftigten haben wollen, so die GPA.

Erst ab 5.000 Euro Bruttogehalt

Grundsätzlich lehne die Gewerkschaft All-in nicht ab, denn für einige Beschäftigte seien die Verträge durchaus lukrativ. Aber es dürfe nicht zum "Massenphänomen" werden, warnt Teiber. Sie fordert, dass All-in-Verträge nur noch für Führungskräfte ab 5.000 Euro Bruttogehalt zum Einsatz kommen.

Der Arbeitgeber solle zudem verpflichtet werden, dem Arbeitnehmer jährlich eine Deckungsprüfung vorzulegen, damit eine allfällige Unterbezahlung ausgeglichen werden könne. Jeder Arbeitnehmer mit All-in solle auf eigenen Wunsch in einen Vertrag mit Einzelberechnung umsteigen können.

Wirtschaftskammer verteidigt All-in

Die Wirtschaftskammer (WKO) verteidigt die All-in-Verträge. Diese seien besser als ihr Ruf, denn sie brächten für beide Seiten Vorteile und seien transparent, sagt Rolf Gleißner, stellvertretender Leiter der Sozialpolitik in der WKO am Mittwoch. Der Arbeitnehmer erhalte einen fixen und somit vorhersehbaren höheren Betrag, egal ob er in einem Monat Überstunden mache oder nicht. Diese Überzahlung gelte auch bei Sonderzahlungen, Entgeltfortzahlungen sowie als Berechnungsgrundlage für die Pensionsversicherung.

Für den Arbeitgeber vereinfachten All-in-Verträge den Verwaltungsaufwand, vor allem in der Lohnverrechnung. Statt jeden Monat die angefallenen Mehr- und Überstunden samt Zuschlägen zu berechnen, müssen Arbeitgeber diese nun nur noch einmal pro Jahr abrechnen, so Gleißner. All-in-Vereinbarungen seien transparent, weil seit Anfang 2016 der Grundlohn, also der Lohn für die Normalarbeitszeit, extra auszuweisen sei. (APA, red, 29.8.2019)