44 falsche Fuffz'ger bestellte der Angeklagte in der Steiermark.

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Wien – Das Doppelbestrafungsverbot stellt im Rechtssystem eigentlich sicher, dass man sich nicht zweimal für dieselbe Tat verantworten muss. Arthur W. ist trotzdem vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Patrizia Kobinger-Böhm, obwohl er bereits im März 2018 zu fünf Monaten bedingt wegen des Gebrauchs von Blüten verurteilt wurde.

Das kommt so: Im September 2017 bestellte der 24-Jährige unter dem Namen "Rice Hobbit" im Darknet bei "Gomorrah" eigenproduziertes Bares. 44 Stück 50-Euro-Scheine um wohlfeile 227 Euro, also gut zehn Prozent des Nennwerts. Mit 39 Scheinen wollte sich W. Schuhe kaufen. Beim ersten Mal ging das zunächst gut, der Verkäufer bemerkte aber den Betrug und stellte dem Angeklagten eine Falle – beim zweiten Mal gab es statt Schuhwerk Handschellen.

Vor der Frau geschämt

In seinem ersten Prozess sagte W. aus, er sei selbst geprellt worden und habe die Falsifikate bei einer geschäftlichen Transaktion bekommen. "Warum haben Sie nicht damals schon zugegeben, dass Sie sie im Darknet bestellt haben?", will die Vorsitzende wissen. "Ich habe mich vor meiner Frau geschämt, der ich die Geschichte auch so erzählt habe. Ich habe mich bewusst für eine Vorstrafe und gegen die angebotene Diversion entschieden", verrät der joviale Angeklagte.

Erledigt war die Sache für ihn damit aber nicht. Denn im Juni 2018 wurde "Gomorrah", der in der analogen Welt Stefan H. heißt, in der Steiermark festgenommen. Und er hatte eine handgeschriebene Kundenliste, über die man auch auf W. stieß. Allerdings protokollierte die Polizei, dass H. aussagte, das Falschgeld müsse 2018 bestellt worden sein, womit W. ein Wiederholungstäter wäre.

Vor Kobinger-Böhm bleibt der Angeklagte dabei: Es gab nur die eine Bestellung im September 2017, zum Beweis legt er auch einen Screenshot der Buchung vor. Die Vorsitzende interessiert, wie er vorging, als das Kuvert ankam. "Ich habe im Internet nachgelesen und die Haarspraymethode angewandt. Das war ja einfach nur buntes Papier, man musste es einsprühen und ins Backrohr geben, damit sie realistischer aussehen." Fünf Scheine überlebten die Prozedur nicht. "Die Farbe platzte ab, oder sie zerfloss, oder ...", beginnt der Angeklagte. "Sie sind kaputt geworden", kürzt ihn Verteidiger Roland Kier ab.

"Dummheit und Gier" als Motiv

"Warum machen Sie das eigentlich?", möchte die Vorsitzende noch von W. wissen. "Warum ich das gemacht habe? Dummheit und Gier", lautet die offene Antwort. "Außerdem haben das in der Abendschule mehrere gemacht."

"Gomorrah", dessen erstinstanzliche Strafe von drei Jahren unbedingt mittlerweile auf ein Jahr unbedingt und zwei Jahre bedingt herabgesetzt und rechtskräftig wurde, kann mit seiner Aussage nicht weiterhelfen. Er habe keine Ahnung mehr, wann "Rice Hobbit" bestellt habe, es könnte auch im Herbst 2017 gewesen sein.

Der Senat verurteilt W. schließlich bei einem Strafrahmen von ein bis zu zehn Jahren zu einer Zusatzstrafe von einem Jahr bedingt – im Endeffekt für jene fünf Scheine, die die Haarspraymethode nicht überlebt haben und so auch nicht Teil des ersten Prozesses waren. Die Staatsanwältin akzeptiert das, Verteidiger Kier bittet um drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, 29.8.2019)