Bild nicht mehr verfügbar.

Der vom thüringischen Landesvorsitzenden Björn Höcke geleitete "Flügel" hatte zum "Kyffhäusertreffen" eingeladen und dabei von den Teilnehmern eine Gebühr von je 20 Euro verlangt. Im Rechenschaftsbericht der Partei wurden die Einnahmen allerdings nicht angegeben.

Foto: REUTERS/Hannibal Hanschke

Berlin – Der deutsche Bundestag verlangt von der AfD eine Strafzahlung wegen nicht deklarierter Einnahmen. Die AfD solle insgesamt 34.169 Euro zahlen, weil sie Einnahmen aus dem sogenannten Kyffhäusertreffen der rechtsnationalen Parteigruppierung "Flügel" vor zwei Jahren nicht ordnungsgemäß in ihrem Rechenschaftsbericht erfasst habe, erklärte ein Parlamentssprecher am Donnerstag in Berlin. Über den Strafbescheid hatte zunächst das ZDF berichtet.

Der vom thüringischen Landesvorsitzenden Björn Höcke geleitete "Flügel" hatte Parteimitglieder für den 2. September 2017 zu seinem dritten Kyffhäusertreffen eingeladen und dabei von jedem erwachsenen Teilnehmer eine Gebühr von 20 Euro verlangt. Nach Auffassung der Bundestagsverwaltung hätten diese Einnahmen im Rechenschaftsbericht der Partei angegeben werden müssen, was aber nicht geschehen sei.

Nach Angaben des Bundestagssprechers beliefen sich die Einnahmen damals auf 17.084,48 Euro. Gemäß den Vorgaben des Parteiengesetzes wurde der Strafbefehl auf das Doppelte dieses Betrags ausgestellt.

Jährlicher Rechtsaußen-Treffpunkt

Den Besuchern des Treffen vor zwei Jahren war in der Einladung ein Programm "aus Musik, richtungsweisenden Reden und gemütlichem Beisammensein mit Gleichgesinnten" in Aussicht gestellt worden. Höckes "Flügel" lädt jedes Jahr zu solchen Kyffhäusertreffen. Sie gelten als Treffpunkt des äußersten rechten Rands der Partei und sind den Gemäßigten in der AfD ein Dorn im Auge.

Die AfD hat derzeit mit diversen Finanzaffären zu kämpfen. Im April verhängte die Bundestagsverwaltung Strafzahlungen in Höhe von 402.900 Euro. Dagegen geht die Partei gerichtlich vor. Zudem steht Fraktionschefin Alice Weidel wegen zweifelhafter Spenden aus der Schweiz unter Druck; in diesem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft Konstanz. (APA, 29.8.2019)