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Bewohner des Dorfes Buraburi im Nordosten des Bundesstaats Assams überprüfen, ob ihr Name in das Nationale Bürgerregister (NRC) aufgenommen wurde.

Foto: AP Photo/Anupam Nath

Neu-Delhi – Fast zwei Millionen Menschen im indischen Bundesstaat Assam droht die Staatenlosigkeit. Die Regierung des Bundesstaats im Nordosten Indiens veröffentlichte am Samstag ein umstrittenes Staatsbürgerregister, in dem insgesamt 31,1 Millionen Menschen verzeichnet sind. 1,9 Millionen Einwohner wurden aber nicht in das sogenannte Nationale Bürgerregister (NRC) aufgenommen.

Betroffen sind vor allem muslimische Einwanderer aus dem Nachbarland Bangladesch. Die Regierung von Assam, wo Millionen Flüchtlinge und Einwanderer aus Nachbarländern leben, hatte das Bürgerregister im vergangenen Jahr beschlossen. Aufgenommen wurden nur Bewohner, die nachweislich schon vor 1971 ins Land gekommen sind. Millionen Menschen, die damals vor dem Unabhängigkeitskrieg in Bangladesch nach Indien geflohen waren, wurden damit ausgeschlossen.

Auch jenen Bewohnern droht die Staatenlosigkeit, deren Familien schon seit Jahrzehnten in der Region leben, die aber nicht über die nötigen Dokumente verfügen oder sich nie registriert haben. Ein häufiges Problem ist auch, dass Namen in den Akten falsch geschrieben sind.

Muslime ausgegrenzt

Kritiker sehen in dem Bürgerregister einen weiteren Versuch der hinduistisch-nationalistischen Regierungspartei BJP von Premierminister Narendra Modi, die Vormachtstellung der Hindus in Indien zu stärken und vor allem die muslimische Minderheit auszugrenzen. Auch in Assam regiert die BJP. Die NGO Genocide Watch warnte vor Vorzeichen für Völkermord.

Das Bürgerregister in Assam gilt bereits als Vorbild für das ganze Land. Im Jänner hat das indische Unterhaus ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, das hunderttausenden Einwanderern die Einbürgerung ermöglicht – nur Muslime sind ausgeschlossen. Das Gesetz, das noch vom Oberhaus gebilligt werden muss, gewährt Hindus, Christen und Sikhs aus Bangladesch, Pakistan und Afghanistan die indische Staatsbürgerschaft, wenn sie seit mindestens sechs Jahren in Indien leben. Muslimen allerdings wird dieses Recht nicht eingeräumt. (APA, red, 31.8.2019)