Begonnen hat es nicht unter dem blauen Exinnenminister Herbert Kickl, dem (seine) Politik bekanntlich vor dem Recht ging, sondern schon früher, als Wolfgang Sobotka (ÖVP) im Sicherheitsressort das Zepter führte: Getrieben von dem Vorsatz, Asylverfahren rasch über die Bühne zu bringen – und gleichzeitig FPÖ-willfährige Härte zu zeigen -, engte man den behördlichen Ermessensspielraum am obersten Ende der Einspruchs- und Beschwerdemöglichkeiten ein.

Davor hatte die Fremdenpolizei mit einer Abschiebung in der Regel zugewartet, wenn ein Asylwerber nach einem Negativerkenntnis ein Höchstgericht anrief oder die Frist für einen solchen Schritt verstreichen ließ. Nun war es mit diesem Ausdruck eines fairen Rechtsverständnisses zu Ende. Abgeschoben sollte werden – und wird -, sobald eine Ausweisung durchsetzbar ist, Schluss, aus.

Seither erreicht die Nachricht über einen vom Verfassungsgerichtshof gewährten Abschiebestopp immer mehr Betroffene nach ihrer erzwungenen Rückkehr. In etlichen Fällen erreicht sie sie nicht, denn die Nämlichen können nicht gefunden werden. Das ist untragbar, für den Rechtsstaat ebenso wie im Lichte einer humanitären Sichtweise. Wie sagte Justizminister Clemens Jabloner kürzlich in Alpbach? "Hier werden Grundwerte abgewertet und aus einem positiven Zusammenhang gelöst." Diesen Worten sollten nun rasch Reparaturschritte folgen. (Irene Brickner, 1.9.2019)