Wien – Viele Möglichkeiten der Beschäftigung gibt es für Asylwerber in Österreich nicht. Außer als Saisonniers und Erntehelfer innerhalb des bewilligten Kontingents dürfen Asylwerber nach den ersten drei Monaten nach Zulassung zum Verfahren derzeit nur als Selbstständige tätig werden, sofern sie für diese Tätigkeit keinen Gewerbeschein benötigen, das regelt Paragraf 7 des Grundversorgungsgesetzes. Keinen Gewerbeschein benötigt man etwa als Zeitungskolporteur – oder eben als Prostituierte.

Herbert Kickl war Innenminister und ist jetzt gegen Prostitution von Asylwerbern.
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Nun will die FPÖ Prostitution als eine der wenigen legalen Beschäftigungsmöglichkeiten von Asylwerbern verbieten. Österreich sei das einzige Land in der EU, das die Prostitution während des Asylverfahrens noch zulasse, argumentierte der geschäftsführende Klubchef Herbert Kickl gegenüber der APA. Ihm geht es laut eigener Aussage um "Schutz vor Menschenhandel und sexueller Ausbeutung". Denn zuletzt soll die Zahl der Prostituierten aus China und Nigeria stark gestiegen sein, auch Männer aus Afghanistan seien zunehmend in diesem Bereich tätig, erklärte Kickl.

Die Freiheitlichen wollen daher das Grundversorgungsgesetz dahingehend ändern, dass die Möglichkeit der selbstständigen Beschäftigung im Bereich der Prostitution während des Asylverfahrens verboten wird. Der Paragraf 7, Absatz 2, der aktuell erklärt "Die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist in den ersten drei Monaten nach Einbringung des Asylantrages unzulässig. Der Beginn und das Ende einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist der Behörde mitzuteilen" soll künftig ergänzt werden: "Die Ausübung der Prostitution im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Asylverfahrens unzulässig."

Arbeit bei positiven Bescheid

"Menschenhändler, Schlepper und Kartelle missbrauchen unser Asylsystem – und schlimmer noch: Sie missbrauchen Frauen, machen ihnen falsche Hoffnungen und drängen sie in die Prostitution. Damit muss Schluss ein", findet Kickl. Generell sollten Asylwerber die Dauer ihres Verfahrens abwarten und erst bei positiver Erledigung Arbeit suchen. Kickl: "Bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von derzeit nicht einmal drei Monaten kann das kein Problem darstellen." (APA, red, 2.9.2019)