Ein Mitarbeiter von Sebastian Kurz hat bei der Firma Reisswolf Festplatten vernichten lassen und sich damit verdächtig gemacht.

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Wien – "Am Ende wird die Staatsanwaltschaft sagen: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem Ibiza-Video und dem Schreddern, und darum wird auch in diese Richtung nicht weiter ermittelt." Das wusste Sebastian Kurz offenbar schon am Sonntagabend in der Puls-4-Wahlarena, als er mit Corinna Milborn sogar darüber wetten wollte. Die Moderatorin des Privatsenders war allerdings klug genug, sich auf das Wettangebot nicht einzulassen, denn am Montag kam nun die Bestätigung durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Das berichtet die Presse unter Berufung auf einen Behördensprecher.

Die WKStA hat bei ihren Ermittlungen keinen Zusammenhang zwischen der Schredder-Affäre in der ÖVP und dem Ibiza-Video, das die FPÖ-Spitzenpolitiker Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus zu Fall brachte, gefunden. Das Verfahren wurde allerdings nicht eingestellt, hieß es weiter. Der Fall landet nun bei der Staatsanwaltschaft Wien. Diese wird überprüfen, ob abseits der Causa Ibiza strafrechtlich relevante Tatbestände durch das Zerstören der Festplatten erfüllt wurden.

Dementi aus ÖVP

In der ÖVP und insbesondere bei Sebastian Kurz hat diese Nachricht eine tiefe Befriedigung ausgelöst. Kurz hatte immer wieder betont, dass es zwischen dem Video und dem Schreddervorgang keinerlei Verbindung gebe. Spekulationen, wonach die ÖVP schon vor dem Veröffentlichungstag am 17. Mai über die Existenz und die Inhalte der Gespräche auf Ibiza Bescheid gewusst habe, wurden stets schärfstens zurückgewiesen.

Als Mitte August durch eine Anfragebeantwortung von Justizminister Clemens Jabloner bekannt wurde, dass die WKStA einen möglichen Konnex prüfen wolle, witterte die Volkspartei gar eine politische Motivation der Justiz und sprach von einer "Schmutzkübelkampagne".

Die Firma Reißwolf stand im Zentrum der sogenannten Schredder-Affäre.
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Kurz hatte zudem stets das etwas einfältige Argument bedient, dass sich auf den geschredderten Druckerfestplatten schon aus logischen Gründen keine Informationen über das Ibiza-Video befunden haben konnten, da man ein Video ja nicht ausdrucken könne. Der Kanzleramtsmitarbeiter, der die Festplatten im Mai kurz vor dem Misstrauensantrag gegen die Regierung Kurz unter falschem Namen vernichten ließ, habe zweifellos einen Fehler begangen, vor allem weil er die Rechnung bei der Vernichtungsfirma Reisswolf nicht beglichen hatte.

Kritiker hatten allerdings auch moniert, dass die Datenträger gemäß Bundesarchivgesetz dem Staatsarchiv zu übergeben gewesen wären, anstatt sie extern zerstören zu lassen. Doch auch dieser Vorwurf ist seit vergangener Woche vom Tisch. Druckerfestplatten enthielten nämlich nur temporär zwischengespeicherte Daten, die nicht zu archivieren sind, ließ das Kanzleramt von Brigitte Bierlein wissen. (ta, völ, 2.9.2019)