Wenn Wunderheiler Braco seinen gebenden Blick verteilt, dann tut er damit niemandem weh. Auch die zehn Euro, die seine Besucher dafür zahlen, schmerzen nicht. Hilft's nicht, so schadet's nicht, ist ein gängiges Argument. Jeder kann machen, woran er glaubt.

Doch gefährlich wird es, wenn die Menschen mit Nierensteinen, Tumoren und anderen ernsten Erkrankungen lieber einen Zehner für Bracos Blick ausgeben, anstatt sich behandeln zu lassen. Oder einen Fünfziger für die Reiki-Heilerin. Oder einen Hunderter für den Handaufleger.

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In der Kurpfuscherregelung sind Lücken versteckt.
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Nicht ohne Grund haben Mediziner eine Fachausbildung, und nicht ohne Grund sind ihnen ärztliche Heilleistungen vorbehalten – das ist in der Ärzteordnung und im Strafgesetzbuch in der Kurpfuscherregelung festgelegt. Doch genau in diesen Paragrafen sind Lücken versteckt. Denn geschützt sind nur Tätigkeiten, die ein Mindestmaß an Rationalität aufweisen. Wer nur schaut, fällt durch. Damit sind jene, die mit ihrer Scharlatanerie am weitesten weit weg von wissenschaftlicher Evidenz sind, am weitesten weg von einer Strafe: je absurder, desto legaler.

Das Problem ist kein neues und schon gar kein unbekanntes, im Herbst 2018 brachte das damalige Gesundheitsministerium einen Entwurf zur Gesetzesänderung ein, der genau diese Lücke schließen soll. Es wurde gefordert, dass auch Heilung ohne rationale Grundlage unter Strafe gestellt wird. Anlass war ein Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs, mit dem die Strafe für einen Mann aufgehoben wurde, der einer Krebspatientin "Energie" spendete.

Der Änderungsantrag wurde aber so nie beschlossen. Aus dem jetzigen Übergangsministerium heißt es dazu, es sei nicht geplant, die Passage in der Ärzteordnung abzuändern. Dabei ist es höchste Zeit, dass nicht mehr toleriert wird, wenn Menschen vom Leid anderer profitieren – mit teilweise simpelsten und deshalb gefährlichen Methoden.(Gabriele Scherndl, 2.9.2019)

DER STANDARD war am Sonntag bei Bracos Besuch in Vösendorf mit der Kamera dabei
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