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2018 wurde die Kfz-Überwachung stark ausgeweitet.

Foto: REUTERS/Regis Duvignau

Die Möglichkeit, Kennzeichen vorbeifahrender Autos verdeckt aufzunehmen und beispielsweise mit Fahndungslisten abzugleichen, wurde bereits im Jahr 2005 in das Sicherheitspolizeigesetz aufgenommen. 2018 wurden – als Teil des türkis-blauen Überwachungspakets – die Möglichkeiten erweitert. Mittlerweile dürfen auch der Typ, die Marke und die Farbe des Fahrzeugs sowie Bilder des Lenkers ausgewertet werden.

Im vergangenen Jahr hat das System, wie in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage erläutert wurde, rund 2,9 Millionen Kennzeichen erfasst, dabei gab es 28.111 Treffermeldungen und 181 Treffer. Wie es heuer aussieht, ist jedoch nicht so genau zu entnehmen – auf eine idente Frage der Neos heißt es in einer Beantwortung des Innenministeriums (BMI) nur, dass 203.407 Fahndungsanfragen im ersten Halbjahr gestellt worden seien.

Neos-Kritik

Zudem wurde ausgeführt, dass nur Fahndungsgründe gespeichert würden, über die zugrundeliegenden Delikte würden keine Statistiken geführt. Demnach ist unklar, um welche Delikte es sich handelt, die mittels Kennzeichenerfassung aufgeklärt werden sollen. "Nachdem wir erfahren haben, dass 2018 fast drei Millionen Kennzeichen erfasst und lediglich 181 Treffer erzielt wurden, geht das grundlose Überwachen fröhlich weiter", sagt Niki Scherak, stellvertretender Klubobmann der Neos. "Wie viele Kennzeichen wurden im ersten Halbjahr 2019 erfasst, und wie viele Treffer erzielt? Was versucht das BMI hier zu verschweigen?"

Verfassungsklage

Bei der Kennzeichenerfassung handle es sich um einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre der Autolenker, von denen auch Bewegungsprofile erstellt würden. "Die gesammelten Daten können auch für eine Fahndung verwendet werden, die zum Zeitpunkt der Erfassung noch nicht einmal ausgeschrieben ist. Daten auf Vorrat zu speichern ist verfassungswidrig und gehört gestoppt", kritisiert er. Die Neos führen aktuell gemeinsam mit der SPÖ eine Verfassungsklage gegen das Überwachungspaket der türkis-blauen Regierung. Deutsche Gerichte erklärten die automatische Kennzeichenerfassung für grundrechtswidrig. (muz, 2.9.2019)