Um die 50 ist man definitiv kein Fräulein mehr. Der Meinung war eine deutsche Mieterin, die sich auf dem im Stiegenhaus von ihrer knapp 90-jährigen Vermieterin ausgehängten Putzplan konsequent so bezeichnet sah. Schließlich reichte sie eine Klage ein: Diffamierend sei die Bezeichnung als Fräulein, so ihre Begründung, auch ihre Persönlichkeitsrechte seien durch den öffentlichen Aushang verletzt worden. Diese Klage wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main nun im Hinblick auf das hohe Alter der Beklagten zurückgewiesen, die Klägerin hätte sich demnach auch nie beschwert, dass sie im 1984 geschlossenen Mietvertrag als Fräulein angeführt wurde.

Frau oder Fräulein?

Der Fall spaltet die Gemüter. Für die einen ist Fräulein ein, wenn auch veralteter, so doch eigentlich charmanter Begriff, an dem sie nichts ehrverletzendes finden können. Selbstverständlich wird im Kaffeehaus "Fräulein, zahlen bitte" gerufen, ohne dass das in irgendeiner Weise despektierlich gemeint ist. Auf der anderen Seite ist es aber auch ein Begriff, mit dem sich wohl nur die allerwenigsten ledigen Frauen selbst bezeichnen würden und der ab einem gewissen Alter, wenn schon nicht diffamierend, so doch einigermaßen absurd wirkt – und in dem durchaus mitschwingt, dass man ohne Ehemann nicht gleichgestellt einer "richtigen" Frau wahrgenommen und weniger ernst genommen wird.

"Küss die Hand, kleines Fräulein!"
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Auch im Forum wird über den aktuellen Fall diskutiert. Manche trauern der Anrede ein bisschen nach:

Andere können die Urteilsbegründung absolut nicht nachvollziehen. Man lasse sich ja auch nicht fortwährend duzen, nur weil das als Kind so üblich war, so dieser User:

Ist "Fräulein" noch zeitgemäß?

Lassen Sie sich als Fräulein bezeichnen – wie reagieren Sie darauf? Verwenden Sie den Begriff bei anderen? Wie finden Sie die Urteilsbegründung im aktuellen Fall? Diskutieren Sie im Forum! (aan, 4.9.2019)