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Der aktuelle Mietendeckel-Entwurf erlaubt Mieterhöhungen von 1,3 Prozent in Berlin.

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Berlin – Die umstrittene Berliner Mietendeckel-Regelung soll bald Gesetz werden. Wie viel Miete für eine Wohnung verlangt werden darf, soll dadurch streng geregelt werden. Der Entwurf für den Mietendeckel ist seit Dienstag online einsehbar – demnach dürften Mieten ab 2021 nur noch um maximal 1,3 Prozent im Jahr steigen, und auch das nur, sofern sie die geplanten Obergrenzen nicht überschreiten.

Vorgesehen sind Mietobergrenzen zwischen 5,65 und 9,80 Euro pro Quadratmeter für alle Wohnungen in Berlin auf eine Dauer von fünf Jahren. Die jeweilige Obergrenze richtet sich nach dem Alter des Gebäudes. Die Lage einer Immobilie oder bisher verlangte Mieten werden für den Mietpreis nicht berücksichtigt. Wurde das Gebäude in den vergangenen 15 Jahren modernisiert, erhöht sich der Mietdeckel noch um bis zu 1,40 Euro pro Quadratmeter.

Neubauten sind vom Mietendeckel ausgenommen

Wer mehr als 30 Prozent seines Haushaltsnettoeinkommens für die Miete ausgeben muss, kann eine Senkung bis zur Obergrenze beantragen. Ausgenommen vom Mietendeckel sind Neubauten ab 2014, öffentlich geförderter Wohnungsbau, Wohnheime und Wohnraum privater Träger der Wohlfahrtspflege.

Es soll Mietobergrenzen geben, die ein starkes Ansteigen der Wohnkosten untersagen.
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Der Senat will das Gesetz Mitte Oktober beschließen, seit Montag werden Verbände angehört. Es soll für die nächsten fünf Jahre gelten. Als erstes deutsches Bundesland hatte sich Berlin im Juni zu der Maßnahme entschlossen. Als Ende August der erste Entwurf an die Öffentlichkeit gelangte, löste Wohn- und Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) damit einen Sturm der Entrüstung aus.

Dem geleakten Dokument zufolge hätten Kaltmieten nur noch zwischen 3,42 und 7,97 Euro je Quadratmeter betragen dürfen. In der Folge brachen die Aktien der Wohnungsfirmen Vonovia und Deutsche Wohnen ein. Die Opposition drohte mit dem Verfassungsgericht, selbst Kollegen aus der rot-rot-grünen Landesregierung kritisierten den Entwurf. Der neue Entwurf, der Mieterhöhungen bis zu 1,3 Prozent vorsieht und die Mietobergrenzen erhöht hat, gilt als Kompromiss. Außerdem betrifft die Mietobergrenze nur Wiedervermietungen und wirkt nicht rückwirkend, wie zunächst von Lompscher vorgesehen.

Immobilienwirtschaft weiter unzufrieden

Die Immobilienwirtschaftsverbände sprechen sich weiterhin fast geschlossen gegen die Mietendeckel-Regelung aus. Sie befürchten, dass dadurch Investoren abgeschreckt werden und Neubauaktivitäten sinken. Er löse nicht das zentrale Problem des Berliner Wohnungsmarkts, nämlich den Mangel an Wohnraum, sagen Verbände der Immobilienwirtschaft.

Kleinvermieter hingegen befürchten eine finanzielle Überlastung, wenn sie dazu gezwungen werden, ihre Mieten zu senken. Einzig der Berliner Mieterverband zeigte sich bereits Ende vergangener Woche zufrieden. (fmo, APA 3.9.2019)