Sebastian Kurz hat recht. Ziemlich recht. Wahrscheinlich. Die Vernichtung der Druckerfestplatten aus dem Kanzleramt hat nicht mit dem Ibiza-Video zu tun, so sieht es nun auch die Staatsanwaltschaft.

Die Stückelung von Spenden auf Beträge jeweils knapp unter 50.000 Euro ist rechtmäßig.

Die kreative Buchführung in der ÖVP-Zentrale, in der genau unterschieden wird, was unter Wahlkampf verbucht wird und was nicht, dürfte den Vorgaben des Rechnungshofs und des Parteienfinanzierungsgesetzes entsprechen.

ÖVP-Obmann Sebastian Kurz beansprucht für sich und die ÖVP die Werte Sauberkeit, Ehrlichkeit und Transparenz.
Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Rechtlich ist – aller Voraussicht nach – alles in Ordnung. Aber ist es tatsächlich in Ordnung – nach moralischen Ansprüchen, die man auch an die Politik stellt?

Der Mitarbeiter von Kurz hat die Festplatten mit falschem Namen zum Schreddern gebracht – und überdies nicht bezahlt. Das ist nicht vertretbar.

Mit Spenden von 45.000 oder 49.000 Euro blieben die Kurz-Unterstützer knapp unter der Grenze, ab der an den Rechnungshof gemeldet werden muss. Gerade noch rechtens, aber sicher nicht sauber oder transparent.

Das Wandern mit Kurz war für seine Fans sicher ein Segen. Dass das nichts mit dem Wahlkampf zu tun hat, glaubt nicht einmal Kurz selbst. Aber es lässt sich so darstellen. Hier wird das Gesetz ausgereizt, das geht sich aus. Wenn man jene Werte heranzieht, die Kurz für sich und seine neue Volkspartei in Anspruch nimmt, nämlich Sauberkeit, Ehrlichkeit und Transparenz, geht sich das nicht aus. (Michael Völker, 3.9.2019)