Die Finanzmarktaufsicht verhängte vergangenes Jahr eine Strafe in Höhe von 414.000 Euro über die Hypo Vorarlberg.

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Bregenz/Wien – Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat eine Beschwerde der Hypo Vorarlberg Bank AG gegen eine von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) verhängte Geldstrafe in Höhe von 414.000 Euro zurückgewiesen. Das BVwG habe das Straferkenntnis "in allen Spruchpunkten bestätigt", informierte die FMA. Die Hypo gibt sich damit nicht zufrieden und will vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen.

Das BVwG habe die ordentliche Revision der Hypo Vorarlberg gegen die Sanktion für nicht zulässig erklärt, hieß es bei der FMA. Die im März vergangenen Jahres verhängte Strafe der FMA steht im Zusammenhang mit den sogenannten "Panama Papers". Ausgesprochen wurde die Strafe "wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung".

Mangelnde Identiätsüberprüfung

Konkret wurden die mangelhafte Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers von Hochrisikokunden, der systematische Einsatz von Dritten, welcher eine gleichwertige Erfüllung eigener Pflichten bezweifeln lasse sowie die Nichterstattung einer Verdachtsmeldung beanstandet. Die von der FMA über die Hypo Vorarlberg verhängte Geldstrafe von 414.000 Euro entspricht wegen der Schwere der Vergehen rund drei Prozent der möglichen Höchststrafe von 15,6 Millionen Euro.

Die Hypo Vorarlberg zeigte sich von allem Anfang an von der Rechtmäßigkeit ihrer Geschäfte überzeugt. Man habe sich strikt an die jeweils geltende Gesetzeslage gehalten, betonten die Hypo-Vorstände schon im vergangenen März. Schon damals gingen sie davon aus, dass "die Höchstgerichte darüber zu urteilen haben (werden), wer recht hat". An dieser Haltung hat sich seither nichts geändert. "Der Vorstand wird in dieser Sache alle rechtlichen Schritte unternehmen und das Erkenntnis beim Verwaltungsgerichtshof anfechten", wurde seitens des Bankhauses in einer Stellungnahme gegenüber der Vorarlberger Wirtschaftspresseagentur betont.

Prüfung vor Ort bei Hypo

Dem Verstoß gegen die Pflicht zur Erstattung einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung kam die FMA im Zuge einer Vor-Ort-Prüfung bei der Hypo Vorarlberg auf die Spur, die Sonderprüfung durch die Aufsicht war im April 2016 bekannt geworden. Konkret vermisste die FMA die Verdachtsmeldung der Hypo im Zusammenhang mit einer später eingestellten Geschäftsbeziehung zum russischen Milliardär Guennadi Timtchenko und nahm die Meldung beim Bundeskriminalamt selbst vor.

In den "Panama-Papers" waren sowohl der russische Geschäftsmann als auch die Bank genannt worden. Nach Bekanntwerden der Offshore-Geschäfte nahm Hypo-Vorarlberg-Chef Michael Grahammer seinen Hut, betonte dabei aber weiter die Rechtmäßigkeit der Geschäfte der Bank. Ihm folgte Anfang 2017 Michael Haller nach. Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen Geldwäsche-Verdachts wurde später übrigens eingestellt. (APA, red 4.9.2019)