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Telekom-CEO Timotheus Hoettges darf sich freuen.

Foto: REUTERS/WOLFGANG RATTAY

Zwölf Wochen nach der Versteigerung der Frequenzen für die fünfte Mobilfunkgeneration in Deutschland hat die Bundesnetzagentur der Deutschen Telekom die erste Nutzungsurkunde übergeben. "Die ersteigerten Frequenzen können nach der Zuteilung bundesweit für 5G genutzt werden", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur am Mittwoch in Bonn.

"Die schnelle Breitbandversorgung liegt damit in den Händen der Unternehmen. Die Netzbetreiber können ihre Netzplanung konkretisieren und ihre Netze zügig ausbauen."

Der Telekom wurden zunächst die ersteigerten Frequenzen im Bereich bei 3,6 GHz zugeteilt. "Die Frequenzen der anderen erfolgreichen Bieter können auf Antrag ebenfalls zugeteilt werden", erklärte die Bundesnetzagentur. Zuteilungsanträge der 1&1 Drillisch Netz AG und der Vodafone GmbH liegen demnach bereits vor und sollen in Kürze beschieden werden.

Vier Bieter

Bei der Frequenzauktion in Mainz waren 41 Frequenzblöcke aus den Frequenzbereichen 2 GHz und 3,6 GHz für knapp 6,6 Milliarden Euro versteigert worden. Die vier Bieter hatten nach der Auktion zunächst Gelegenheit, sich über die genaue Lage der abstrakt ersteigerten Frequenzblöcke in den Frequenzbereichen zu verständigen. Weil eine vollständige Einigung nicht erzielt wurde, hatte die Bundesnetzagentur am 2. August 2019 über die Zuordnung entschieden.

Vor allem Telefonica und 1&1 Drillisch hatten sich eine lange Auseinandersetzung geliefert, die zu der wochenlangen Verzögerung führte. Nach einem Bericht von Golem.de stand zwar die Zuordnung für Vodafone und Deutsche Telekom mit Ablauf der Versteigerung bereits fest. Telefonica und 1&1 Drillisch mussten sich dagegen auf die genaue Zuordnung im mittleren Bereich zwischen den Frequenzblöcken von Vodafone und Telekom einigen. Hauptsächlich der Newcomer 1&1 Drillisch habe dabei die Einigung erschwert.

Verpflichtung

Mit der Zuteilung gehen die Unternehmen auch die Verpflichtung ein, die Versorgungsauflagen umzusetzen. Demnach müssen die Provider unter anderem bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde versorgen.

Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Die Provider können dabei aber nicht nur 5G-Technik einsetzen, sondern auch mit LTE (4G) arbeiten. (APA/dpa, 4.9.2019)