Amazon nahm sich laut dem Gericht das Recht heraus, die Verträge mit den Anbietern kurzfristig zu ändern, kürzere Lieferzeiten zu verlangen oder Lieferungen zu blockieren.

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Seattle/Paris – Das französische Handelsgericht hat eine Rekordstrafe von vier Millionen Euro gegen den Onlinehändler Amazon verhängt. Das Pariser Gericht hält es für erwiesen, dass der US-Konzern Anbieter auf seinem "Marktplatz" im Internet benachteiligt, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Nach Angaben der Abteilung für Betrugsbekämpfung im Wirtschaftsministerium ist es die höchste Strafe, die in einem solchen Fall in Frankreich bisher verhängt wurde. Das Gericht urteilte, Amazon habe in seine Verträge mit den Händlern unrechtmäßige Klauseln eingebaut.

Amazon nahm sich zu viel heraus

Amazon nahm sich laut dem Gericht das Recht heraus, die Verträge mit den Anbietern kurzfristig zu ändern, kürzere Lieferzeiten zu verlangen oder Lieferungen zu blockieren. Über die weltweit tätige Plattform vertreiben in Frankreich rund 10.000 kleine und mittlere Unternehmen ihre Waren.

Das Wirtschaftsministerium hatte Amazon bereits vor einigen Jahren zusammen mit Onlineanbietern wie Expedia aufgefordert, seine Verträge zu ändern. Nachdem der US-Konzern dem nicht nachkam, zog die Antibetrugsabteilung 2017 vor Gericht. (APA, 4.9.2019)