LG muss 100.000 Euro Strafe zahlen.

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Viele Leute haben Angst davor und fürchten, in einer ewigen Warteschleife gefangen zu bleiben. Manchmal kommt man aber nicht herum – und muss mit dem Kundensupport diverser Unternehmen telefonieren. Dass aus diesem Spaß aber auch teurer Ernst werden kann, musste nun LG Electronics erfahren, wie "Heise" berichtet. Das Elektronikunternehmen wurde in Australien zu einer Geldstrafe von rund 100.000 Euro verurteilt, weil der hauseigene Support zwei Kunden auf unrechtsame Weise abgewimmelt haben soll.

Technisches Problem

Der Hintergrund: Zwei Kunden hatten 2013 einen Plasma- und LCD-Fernseher des südkoreanischen Herstellers gekauft. Nach eineinhalb Jahren trat aber an den Geräten ein Fehler in Erscheinung. Das Bild hatte sich auf dem Bildschirm eingebrannt. Daraufhin wandten sich die Käufer an den LG-Kundensupport. Dieser erwies sich jedoch als nicht sonderlich kooperativ und betonte, dass der Hersteller nicht für diese Burn-In-Probleme zuständig sei.

Irreführung

Der australische Gerichtshof sah dies nun anders. Demnach hätte die Service-Hotline die Kunden über ihre Rechte aufklären müssen. Denn in Australien sind Hersteller nach Ablaufen ihrer Garantie nicht aus dem Schneider. Parallel zur Herstellergarantie laufe nämlich noch die Verbrauchergarantie weiter, welche Käufer ein Anrecht auf Geräte in akzeptabler Qualität einräume, so das Urteil.

Die Aussagen des Kundensupports seien daher missverständlich gewesen und hätten die Verbrauchergarantie beinahe geleugnet. Deshalb bestätigte das Bundesgericht nun das Ansinnen der Verbraucherkommission, das in erster Instanz im September 2017 noch abgewiesen wurde.

LG-Stellungnahme

"Zdnet" zitierte eine erste LG-Stellungnahme auf das Urteil. Demnach habe LG Australia nicht darauf abgezielt, Verbraucherechte zu missinterpretieren. Das Gericht habe auch festgestellt, dass dies kein systematischer Fehler gewesen sei. Vielmehr handle es sich um einen nachvollziehbaren menschlichen Fehler in einem Callcenter mit tausenden Anrufen im Monat. (red, 9.9.2019)