Ein Treffen von Zeugen Heinrich Traumüller mit Grassers Anwalt Norbert Wess (links; rechts Mandred Ainedter) sorgte in der Verhandlung für Aufregung.

Foto: APA/Neubauer

Wien – Auch der erste Tag des Buwog-Prozesses nach der Sommerpause stand im Zeichen von Zeugen Heinrich Traumüller. Der frühere Spitzenbeamte leitete den Verkaufsprozess der Bundeswohnungsgesellschaften im Finanzministerium. In seiner fünften Befragung beschrieb er eine "politische Intervention", mit dem angeklagten Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser habe die aber nichts zu tun gehabt. Sondern mit dem damaligen FPÖ-Abgeordneten, Bautensprecher und Parteifinanzreferenten Detlev Neudeck.

Der habe an der wichtigen Sitzung vom 7. Juni 2004 im Gelben Salon des Ministeriums teilgenommen (Neudeck selbst erinnert sich nicht), dort das letzte Wort gehabt und zudem ihm gegenüber diverse Wünsche geäußert. Dass sich "ein Externer" so viel Macht anmaße, sei ihm in 37 Jahren Dienstzeit noch nie vorgekommen, echauffierte sich der Zeuge.

Insiderinformationen

Er sieht denn eine Kette von "Insiderinformationen", die über Neudeck zum Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider geführt habe. Hintergrund: Kärnten hatte das Vorkaufsrecht für die Villacher Wohnungsgesellschaft ESG. Das Land verzichtete darauf und bewirkte so, dass das Österreich-Konsortium den Zuschlag bekam und nicht die CA Immo. Durchs Vorkaufsrecht sei die Kontrolle des Verkaufsverfahrens in Richtung Kärnten entglitten, so der Zeuge sinngemäß. Und: "Kärnten hatte alle Informationen."

Beweise dafür habe er nicht, sagte der Zeuge vom Privatbeteiligtenvertreter dazu befragt, "aber Indizien". Woher Neudeck seine Detailinformationen gehabt habe, wollte der Anwalt der Privatbeteiligten CA Immo vom Zeugen dann wissen. "So etwas fragt man einen Abgeordneten nicht", lautete die Antwort. Neudeck selbst hat das alles, wie berichtet, ausgeschlossen, er könne zu 100 Prozent ausschließen, Informationen an Haider weitergegeben zu haben.

"Unsäglicher U-Ausschuss"

Für Unmut und Aufregung sorgte ein Thema, das der Staatsanwalt mit einer Frage an den Zeugen aufwarf. Aus einem Aktenvermerk eines Rechtspraktikanten erschließt sich, dass Grassers Anwalt Norbert Wess der Vertrauensperson von Traumüller vor einiger Zeit im Gerichtssaal eine Fragenliste gezeigt habe. Traumüller sagte dazu, die habe ihn "empört", weil es um seine Aussage vor dem parlamentarischen U-Ausschuss gegangen sei, den er einen "unsäglichen" nannte.

Er habe sich dann mit Wess getroffen und einen Disput zu seinen persönlichen Rechten ausgetragen. Angeblich ging es auch um sehr persönliche Fragen. Rein rechtlich ist es so: Anwälte dürfen mit Zeugen Kontakt haben, nur dürfen sie sie nicht "in unzulässiger Weise beeinflussen". (Renate Graber, 10.9.2019)