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Diese Sojabohnen stammen aus Argentinien, europäische sehen aber auch so aus.

Foto: Reuters / Agustin Marcarian

Frankfurt – Gentechnisch veränderte Sojabohnen von Monsanto dürfen in der EU weiterhin in Lebensmitteln und Tierfutter verwendet werden. Der Europäische Gerichtshof wies am Donnerstag eine Klage von drei Nichtregierungsorganisationen gegen die EU-Zulassung einer gentechnisch veränderten Sojabohne der Bayer-Tochter in Lebens- und Futtermitteln zurück. Die NGOs scheiterten damit in letzter Instanz, nachdem sie bereits einen langen Rechtsweg zurückgelegt hatten.

Die EU-Kommission hatte 2012 den Vertrieb von Lebens- und Futtermitteln, die das Gensoja von Monsanto enthalten, genehmigt. Dieser Zulassung war eine positive Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) vorausgegangen, die zu dem Schluss kam, dass diese Sojabohnensorte hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt genauso sicher sei wie herkömmliche Sojabohnen.

60 Importzulassungen in der EU

Dagegen waren die NGOs Test Bio Tech, European Network of Scientists for Social and Environmental Responsibility und Sambucus vorgegangen und hatten bei der Kommission beantragt, die Zulassung noch einmal zu überprüfen. Diese hielt daran aber fest, worauf die NGOs bereits beim Gericht der Europäischen Union Klage erhoben hatten – allerdings erfolglos.

In Österreich ist der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verboten, auch in den Supermärkten werden keine gentechnisch veränderten Lebensmittel angeboten. Es gibt in der EU aber rund 60 Importzulassungen für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel, diese werden auch in Österreich eingesetzt. Schätzungen zufolge werden rund 450.000 Tonnen gentechnisch verändertes Soja jährlich nach Österreich importiert. (red, Reuters, 12.9.2019)