Ein Adler, der eine Drohne aus der Luft holt: Das hat man in Frankreich probiert. Hierzulande ist die Cobra dazu befugt.

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Die Flugzeuge der AUA werden neuerdings von einer Drohne auf Lackschäden überprüft. Was sie den menschlichen Technikern voraushat: Der Check dauert zwei Stunden, davor waren es vier bis zehn. Eine gute Sache, die allenfalls den Flugtechniker herausfordert, der die Gerätschaft zu beaufsichtigen hat: im Hangar, also im geschützten Raum.

Doch so einfach ist die Sache mit den salopp als Drohnen bezeichneten UAVs (Unmanned Aerial Vehicles) nicht überall. Immerhin zählen dazu wenige Gramm wiegende Spielzeuge ebenso wie tonnenschwere Monster im Militäreinsatz. Derzeit machen die fliegenden Vehikel vor allem viel Ärger: Flughäfen, Airlines, aber auch Hausbesitzern, denen das lästige Spielzeug unbedachter Nachbarn oder auch neugieriger Besucher in die Gärten fliegt.

Drohnenfrei

Die Salzkammergut-Idylle Hallstadt hat vor zwei Jahren die Notbremse gezogen und sich zur "No Drone Zone" erklärt. Eine reine Erziehungsmaßnahme, als öffentliche Grußbotschaft an die Gäste verbrämt: Über dicht bebautem Gebiet ist Drohneneinsatz ohnehin untersagt. Viele wissen es nur nicht. Geschätzte 100.000 Drohnen gibt es in Österreich. Rund 8800 Genehmigungen hat die Austro Control bis jetzt erteilt: für Anwendungen in der Landwirtschaft, in der Profifotografie oder für Hobbypiloten.

Matthias Jakobi vom Weltluftfahrtverband IATA sieht in Letzteren das Hauptproblem: "Die meisten wissen gar nicht, dass sie sich im Luftraum bewegen", sagt er bei einer Veranstaltung des Luftfahrtverbands Austrian Aviation Association unter dem Titel "Störfaktor oder neuer Systempartner der Luftfahrt" in Wien. Vieles spricht derzeit für Ersteres. Jakobi nennt etwa die sogenannten Planspotter, die ihre Drohnen parallel zu startenden Maschinen unmittelbar beim Flughafen abheben lassen – verbotenerweise. Knapp 160 Störfälle schlugen 2018 bei der deutschen Flugaufsicht auf, 80 Prozent mehr als im Jahr davor. Hierzulande sind die Zahlen mit acht Sichtungen in Flughafennähe entsprechend niedriger.

Unter dem Radar

Die meisten Vorfälle bleiben unter dem Radar der Öffentlichkeit. Deutschlands größtes Luftdrehkreuz Frankfurt legte das Auftauchen einer Drohne hingegen heuer schon zweimal lahm. Im Mai wurde der Betrieb für fast eine Stunde eingestellt. 135 Starts und Landungen mussten verschoben werden. Auch Easyjet-Europa-Chef Thomas Haagensen kann von den Folgen eines Vorfalls ein Lied singen. Auf den 15-Millionen-Euro-Schaden, der dem britischen Billigflieger durch den drohnenbedingten Shutdown am Londoner Flughafen Gatwick im Dezember entstanden ist – 140.000 Passagiere waren von Verzögerungen und Flugausfällen betroffen – sei Easyjet sitzen geblieben. Heute sei man in London besser vorbereitet.

Hierzulande blieben so spektakuläre Vorfälle bisher aus. Vorkommnisse gab es auch hier. Wobei die Sache mit der Drohnenabwehr nicht ganz einfach ist. Eingreifen darf die Polizei gemäß Sicherheitspolizeigesetz. Im Ernstfall rückt eine Spezialeinheit der Cobra aus. So geschehen im Vorjahr in Graz. Es traf einen Drohnenpiloten, der mit Genehmigung für Luftaufnahmen die erlaubte Zone überschritt und bis in die Innenstadt kam. Von der Austro Control trug ihm das eine Anzeige ein. Ihm Höchstfall hätte er eine Geldstrafe von 22.000 Euro ausfassen können. Am Ende kam er mit weniger als 2000 Euro davon.

Der Adler als Drohnenjäger

Viel schwieriger sei die Lage an Flughäfen, so IATA-Mann Jakobi. Die Drohnen sind meist zu klein, und tauchen nicht auf dem Radarschirm auf. Im technischen Wettlauf hätten die Angreifer oft die Nase vorn. Auch andere Lösungen haben ihre Haken. Die niederländische Polizei hat ihre als Drohnenjäger ausgebildeten Adler wieder ins Ausgedinge geschickt. Die hatten trotz teurer Ausbildung ihren eigenen Kopf. Eines macht Flughafen-Vorstand Julian Jäger klar: Wofür man sich auch entscheidet, am Ende werden die Kosten dem Passagier aufgehalst. (13.9.2019)