Wien – Die Pflichtmitgliedschaft der Wirtschaftskammer steht unter Beschuss, wieder einmal. Jetzt sind es die Unos (Unternehmerisches Österreich), die "Wirtschaftsfraktion der Neos, die ab Freitag in einer Petition von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft, wie sie es nennen, fordern.

"Die Kammer muss sich dann überlegen, wie sie ein attraktives Angebot für ihre Mitglieder schafft", sagt der Bundessprecher der Unos, Michael Schuster. Er stellt klar, dass das Angebot im Kern attraktiv genug sei, die Mitglieder würden jedoch nicht ausreichend davon profitieren, sodass eine verpflichtende Mitgliedschaft gerechtfertigt wäre. Fühlten sich die Mitglieder ausreichend gefördert, geht man bei den Unos davon aus, dass viele bereit seien, freiwillig für die Mitgliedschaft zu bezahlen. "Unternehmer haben sicher kein Problem damit, Beiträge zwischen 60 und 400 Euro im Jahr zu zahlen, solange sie von den Angeboten profitieren", so Schuster.

Genug Einnahmen

Bei den Unos wird ein Zehn-Jahres-Szenario angedacht. Nach drei Jahren sollten Einpersonenunternehmen entlastet werden, da diese am wenigsten profitierten. Größere Unternehmen würden noch am meisten Nutzen aus der Kammermitgliedschaft ziehen. Die Übergangsphase täte der WKO bestimmt weh, dafür wären jedoch die Rücklagen von 1,5 Milliarden Euro da. Schuster kritisiert außerdem, dass die WKO aktuell nicht gezwungen sei, ihren Service auszuweiten, "da sie ohnehin genug Einnahmen machen".

Ein besonderer Dorn im Auge sind Schuster vor allem die lohnabhängigen Kammerumlagen. Diese steigen parallel mit den Umsätzen der Unternehmen, wobei keine Relation zu mehr erbrachten Leistungen der Kammer erkennbar sei. Bei größeren Unternehmen gehe es bis in mehrere 100.000 Euro, da stelle sich laut Schuster die Frage, ob die Kammer wirklich so viel Wert stiftet.

Die WKO ist anderer Ansicht. Mit dem Ende der Pflichtmitgliedschaft würden Betriebe von Leistungen profitieren, ohne diese solidarisch mitzufinanzieren. Durch Befragungen zeigte sich eine "hohe Zufriedenheit" der Mitglieder, und außerdem sei die Mitgliedschaft gesetzlich klar geregelt. Bei der Formulierung dieses Gesetzes sei jedoch nicht bedacht worden, dass sich so enorme Rücklagen bilden würden, sagen dazu wiederum die Unos. (lgb, 13.9.2019)