Das Burgtheater hat laut Rechnungshofüberprüfung seine Hausaufgaben gemacht.

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Wien – Der Rechnungshof (RH) blickte am Freitag im Rahmen einer Follow-up-Überprüfung zurück in die finanziell turbulente Vergangenheit des Burgtheaters. Demnach habe das Burgtheater nahezu alle Empfehlungen aus dem kritischen RH-Bericht aus dem Jahr 2016 umgesetzt. So wurden etwa die umstrittenen Barauszahlungen deutlich reduziert.

Der RH untersuchte in seinem ursprünglichen Bericht die Geschäftsführung im Haus am Ring in den Jahren 2008 bis 2013 unter der damaligen kaufmännischen Leiterin Silvia Stantejsky und dem künstlerischen Leiter Matthias Hartmann. Gewissermaßen auch zum medialen Sinnbild für die damaligen Vorgänge wurden die Barauszahlungen des Burgtheaters, die auch die Prüfer wegen des hohen Verwaltungsaufwandes und erhöhten Risikos kritisierten.

89 Prozent Barauszahlungen weniger

Nach durchschnittlich 2,16 Millionen Euro, die in den Geschäftsjahren 2008/08 bis 2013/14 bar ausbezahlt wurden, ging diese Praxis stark zurück: Lediglich rund 240.000 Euro wechselten 2014/15 bis 2017/18 jährlich in bar den Besitzer, was einem Rückgang von ungefähr 89 Prozent entspreche, wie in dem am Freitag veröffentlichten Folgebericht hervorgestrichen wird.

Den ebenfalls zentralen RH-Empfehlungen, "bei allen Geschäftsabläufen strikt zwischen ausführenden und kontrollierenden Funktionen" zu trennen und auf die "lückenlose Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bei Anweisung von Auszahlungen an Beschäftigte oder Werkvertragsnehmerinnen und Werkvertragsnehmer" zu achten, sei das Burgtheater ebenfalls nachgekommen. Noch Luft nach oben gebe es etwa im Bereich des strategischen Personalcontrollings, das engmaschiger und umfassender durchgeführt werden sollte.

Meisten Empfehlungen nachgekommen

Insgesamt habe die Burgtheater GmbH sechs der zehn Empfehlungen aus dem Vorbericht vollständig, zwei teilweise und eine – die Einführung von Mitarbeitergesprächen und flächendeckende Stellenbeschreibungen – nicht umgesetzt. Für eine der Empfehlungen ergab sich kein Anwendungsfall.

Auch ein Detail aus dem Kusej-Vertrag erfährt man am Rande: Eine Regie im Ausmaß von etwa acht Wochen sieht die Vereinbarung neben der Leitungstätigkeit "jährlich verpflichtend" vor. "Für etwaige weitere Regietätigkeiten" ist ein "Genehmigungsweg" sowie ein fixes Honorar von jeweils 40.000 Euro vorgesehen. (APA, 13.9.2019)