In der Motohall von KTM funkelt es – wie es zur Förderung seitens des Landes kam, da liegt noch manches im Dunkeln.

Foto: KTM

So förderwürdig ein Landeshauptmann ein Projekt wie die KTM-Motohall auch finden mag, europäisches Recht kann auch er nicht ignorieren. Während Thomas Stelzer (ÖVP) die Millionenförderung im türkis gefärbten Bierzelt am Samstag in Ried noch verteidigte, war man hinter den Kulissen eiligst um Schadensbegrenzung bemüht.

Anlass waren die von Franz Leidenmühler, Institutsvorstand für Europarecht an der Johannes-Kepler-Universität (JKU) Linz, erläuterten Vorgaben des EU-Beihilfenrechts, über die man sich bei der Vergabe dieser 6,2 Millionen Euro hohen Subvention hinweggesetzt hat. Nein, konterte die Finanzlandesdirektion, alles sei rechtskonform abgelaufen.

Rückwirkende Legitimierung

Nicht ganz – oder es ist eine Frage der Interpretation, wie ein nachträglich aufgesetztes Schriftstück belegt, das erst am Montagnachmittag (9. September) von KTM unterzeichnet wurde. Es ist eines von zwei Dokumenten, die am Dienstag auf der Website des Landes auftauchten und Stoff für weitere Diskussionen liefern.

Denn offenkundig soll damit die üppige Beihilfe im Hinblick auf EU-Vorgaben rückwirkend legitimiert werden. Das geht aus dem "Ergänzung zur Fördererklärung vom 24.9.2018" betitelten Schreiben von Montag hervor. Darin werden jene relevanten Punkte der EU-Verordnung angeführt, die sowohl die Förderung als auch die damit aus Sicht des Landes verknüpfte Unterlassung der Meldung an die Kommission rechtfertigen sollen.

Pflicht zur Veröffentlichung

Zeitgleich wird darauf hingewiesen, dass "aufgrund der Beihilfenhöhe" unionsrechtlich eine Veröffentlichung der Fördererklärung vorgeschrieben ist. Das erklärt die längst überfällige Publikation der Dokumente auf der Website.

Dazu gehört auch die als "Freistellungsanmeldung Einzelfall KTM Museum" betitelte Fördererklärung vom Oktober 2018. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Antrag von 2015, der ebenso weiter unter Verschluss gehalten wird wie das Konzept des damals als "Museum" bezeichneten Vorhabens. In der nun veröffentlichten Fördererklärung wird lapidar auf eine Beilage verwiesen.

Finanzierung bleibt geheim

Warum in diesem Dokument weiters die detaillierten Angaben zur Finanzierung der KTM-Motohall fehlen? Zur Erklärung: Es handelt sich um ein standardisiertes Formular, aus dem diese Seite eigens vor der Veröffentlichung entfernt wurde.

Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung, begründet Reinhold Kräter, Kulturdirektor des Landes, auf Anfrage. Was denn Finanzangaben mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben sollen, kann er nicht erklären. Es sei nun mal eine Frage des Datenschutzes. Ob denn das bei allen Anträgen so gehandhabt wird, erkundigte sich der ORF Oberösterreich in einem aktuellen Interview. Auf mehrmalige Nachfrage wollte Kräter das nicht bestätigen, nur so viel: "Wir sprechen vom konkreten Förderfall KTM."

Brüssel prüft "Einzelfall KTM"

Und dieser wurde jetzt nachträglich doch an Brüssel gemeldet, wie Kräter im STANDARD-Gespräch bestätigt. Nachsatz: Das sei möglich, solange die Gewährung der Beihilfe nicht abgeschlossen sei. Eine Fehlannahme, wie Leidenmühler auf aktuelle Anfrage erklärt. Die rechtlichen Vorgaben seien eindeutig, vor einer Freistellung der EU darf keine Auszahlung erfolgen: kein Cent, schon gar keine Millionen.

Wie schnell die europäische Beihilfenbehörde sich des "Einzelfalls KTM" annehmen wird, ist nicht absehbar. Die essenzielle Frage wird wohl nicht lauten, ob, sondern wie viel KTM an bereits bezogenen Subventionen wird refundieren müssen. (Olga Kronsteiner, 13.9.2019)