Viele Banken, viele Lösungen, viel Verwirrung.

Foto: APA

Eine neue EU-Richtlinie für Zahlungsdienste führt dazu, dass sich auch österreichische Onlinebanking-Nutzer derzeit an neue Abläufe gewöhnen müssen. Und das kommt längst nicht bei allen gut an: In den Bewertungen zu den zugehörigen Apps machen die User derzeit massenhaft ihrem Unmut Luft.

Beispielhaft

Ein Paradebeispiel hierfür liefert die "s Identity"-App. In Apples App Store finden sich mittlerweile hunderte Bewertungen für die seit einigen Tagen zum Onlinebanking bei der Erste Bank und den österreichischen Sparkassen zusätzlich notwendige App. Der allergrößte Teil davon fällt äußerst negativ aus.

Screenshots: Redaktion

Ein großer Teil der User stößt sich generell daran, dass nun plötzlich zwei Apps für diese Aufgabe vonnöten sind. Dies sei umständlich und entsprechend mühsam zu bedienen. So müsse bei der Anmeldung mehrfach zwischen Apps und Browser gewechselt werden. Auch in Googles Play Store sind die Bewertungen sehr ähnlich, hier wie da berichten die User über Probleme beim Einloggen. Manche scheinen mit der Dualität des Ablaufs generell überfordert zu sein.

Probleme

Zudem klagen viele aber auch über technische Probleme: Einige User kommen nach ihren Berichten gleich gar nicht mehr in ihr Konto – und bekommen den Ratschlag, eine Filiale aufzusuchen. Andere Nutzer schaffen es zwar über den Log-in hinaus, können dann aber keine Überweisungen mehr abschließen. Die Entwickler versuchen dabei oft auf die Kommentare zu reagieren, woraus aber auch hervorgeht, dass die App offenbar mit sehr heißer Nadel gestrickt ist, denn so manches Feature fehlt derzeit noch, die Aktivierung eines zweiten Geräts soll etwa erst ab Ende der Woche zur Verfügung stehen. Einige Nutzer dürften auch durch das Update auf Android 10 ausgesperrt worden sein, hier sollte aber zumindest die aktuellste Version bereits Abhilfe bieten.

Hintergrund

Die EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 ist seit 14. September in Kraft. Ihr Ziel ist nicht zuletzt, Onlinebanking sicherer zu machen. Entsprechend werden damit gewisse Mindestsicherheitsstandards vorgeschrieben. So ist nun die Nutzung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung vorgeschrieben, was bedeutet, dass ein reiner Log-in mit Benutzernahme und Passwort (beziehungsweise Verfügernummer und PIN-Code) nicht mehr möglich ist. Auch die alten, per Brief verschickten TANs gehen nicht mehr. Stattdessen muss noch ein zweiter Faktor hinzukommen, das kann ein via App gelieferter Code sein oder auch die Authentifizierung mittels Fingerabdruck oder Gesichtsscan.

SMS

Ebenfalls erlaubt ist es weiterhin, eine TAN via SMS zu verschicken. Gegen diese Variante haben sich aber viele Banken aus Sicherheitsgründen entschieden, da SMS keine sichere Form der Übertragung bieten und die TAN so theoretisch abgefangen werden könnte. Für die Nutzer ist diese Variante aber natürlich bequemer, da sie dafür keine zusätzlichen Apps benötigen. Für jene, die kein Smartphone besitzen, ist es aber noch unerfreulicher, wenn ihre Bank SMS nicht als zweiten Faktor akzeptiert: Dann brauchen sie für das Onlinebanking nämlich einen eigenen TAN-Generator – also ein eigenes Gerät, das an den Computer angeschlossen wird.

Was bleibt, ist ein sehr uneinheitliches Bild zwischen den verschiedenen Anbietern, was wohl nicht zuletzt zur Verunsicherung der Konsumenten beiträgt. Wer mit dem neuen System so gar nicht zurechtkommt, soll sich an Berater in den einzelnen Filialen wenden, betonen die Banken. (red, 16.9.2019)