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Ein Bundesliga-Highlight, übertragen von BeoutQ in Saudi-Arabien. Die FIFA sieht ihren Piraterie-Vorwurf durch eine Studie bestätigt.

Foto: REUTERS/Hamad I Mohammed

Nyon – Die FIFA, UEFA, Asien Fußball-Verband (AFC) sowie die fünf größten europäischen Ligen (England, Spanien, Italien, Deutschland und Frankreich) sehen durch eine selbst in Auftrag gegebene Studie die Vorwürfe der TV-Piraterie durch den saudi-arabischen Sender BeoutQ als belegt an. Dies wurde am Montagnachmittag in einer gemeinsamen Erklärung mitgeteilt.

"Der Bericht bestätigt zweifelsfrei, dass die gekaperten Übertragungen von BeoutQ unter Einsatz der im Besitz von Arabsat befindlichen und betriebenen Satelliteninfrastruktur gesendet wurden", hieß es in der Aussendung. Das Softwareunternehmen MarkMonitor war beauftragt worden, eine technische Analyse der Aktivitäten von BeoutQ vorzunehmen.

"Obwohl wir Berichte erhalten haben, dass die Übertragungen von beoutQ derzeit unterbrochen sind, fordern wir Arabsat und alle anderen Satellitenanbieter dennoch auf, die Bereitstellung von Plattformen für Piratensender zu stoppen (und eine Zusage abzugeben, von einer solchen Bereitstellung auch künftig abzusehen), da dies nicht nur rechtmäßige Lizenznehmer, Fans und Spieler schädigt, sondern auch den Sport, den solche Sender missbrauchen", wurde weiters in der gemeinsamen Mitteilung betont.

Keine Sendelizenz

Hintergrund der Debatte ist die Krise zwischen dem kommenden WM-Gastgeber Katar und dem Königreich Saudi-Arabien. Die Übertragungsrechte für viele Sportereignisse liegen in der arabischen Welt beim Sender BeIn Sports mit Sitz in Katar. Dieser besitzt jedoch in Saudi-Arabien keine Sendelizenz. Die dadurch entstehende Lücke füllt BeoutQ und zeigt unter anderem Spiele der europäischen Fußballligen oder auch Großereignisse wie die WM in Russland, ohne dafür die Rechte zu besitzen.

Immer wieder bestritt das Königreich, dass das Unternehmen seinen Sitz in Saudi-Arabien habe. Genau das sehen die Verbände und Ligen als Rechteinhaber nun aber durch den Bericht von MarkMonitor als widerlegt an. (APA/dpa, 16.9.2019)