Die Bundeswehr geriet nach Bekanntwerden der Affäre um Franco A. in Bedrängnis.

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Gießen – Das Landgericht Gießen in Deutschland hat einen mutmaßlichen Helfer des Bundeswehrsoldaten Franco A. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Gericht folgte damit am Montag dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die dem 27-Jährigen vorgeworfen hatte, für A. Munition aufbewahrt zu haben. A. soll Anschläge auf ranghohe Politiker geplant haben.

Dem Angeklagten wurde zudem auferlegt, 2.500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Die Anklage hatte dem Geständigen zudem Verstöße gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Er soll Sprengkörper und Handgranaten für A. aufbewahrt haben. Die Verteidigung forderte in dem Prozess, der erst am Freitag begonnen hatte, eine Geldstrafe oder eine niedrigere Bewährungsstrafe.

Versteck in Wien

A. wird vorgeworfen, rechtsextrem motivierte Anschläge unter anderem auf Politiker geplant zu haben. Hierfür soll er bereits Schusswaffen gekauft und auf dem Flughafen in Wien versteckt haben. Der Oberleutnant hatte monatelang ein Doppelleben geführt und sich als syrischer Flüchtling ausgegeben – die Attentate sollten, obwohl rechtsextremistisch motiviert, den Anschein islamistischer Taten erwecken, lautet der Vorwurf. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte ihm in dieser Zweitrolle einen Schutzstatus zu. Mit der fiktiven Identität wollte A. nach Auffassung der Bundesanwaltschaft offenbar nach einem Anschlag den Verdacht auf Flüchtlinge lenken.

A. wurde verhaftet, nachdem die österreichischen Behörden auf ihn aufmerksam geworden waren, als er eine am Flughafen Wien kurzzeitig deponierte Waffe beheben wollte.

Der Fall zog Debatten über ein Haltungsproblem in der Bundeswehr nach sich. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main befand aber im Juni 2018, A. sei mit großer Wahrscheinlichkeit noch nicht fest entschlossen gewesen, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu verüben. (red, APA, 16.9.2019)