Sollte dem Antrag des Jetzt-Abgeordneten Alfred Noll zugestimmt werden, könnten weder der einstige Kanzler Kurz noch die restlichen Mitglieder seines Kabinetts in eine Regierung zurückkehren.

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Wien – Die Liste Jetzt will ein De-facto-Rückkehrverbot für Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) durchsetzen. Sowohl Bundeskanzler als auch Minister, gegen die ein Misstrauensvotum im Nationalrat erfolgreich war, sollten nicht mehr in ihre alten Funktionen zurückkehren können, meint der Abgeordnete Alfred Noll, der einen entsprechenden Antrag im Plenum am Donnerstag einbringen will.

Kurz sowie seine – nach dem Ausscheiden der FPÖ-Minister gebildete – Übergangsregierung, die den anderen Parteien zu ÖVP-lastig war, wurden am 27. Mai mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Jetzt in einer historischen Sitzung per Misstrauensantrag aus dem Amt gejagt. Sollte der Jetzt-Antrag Zustimmung finden, könnten weder der einstige Regierungschef noch die restlichen Mitglieder dieses Kabinetts in die Regierung zurückkehren.

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Misstrauensvotum

Gewählt werden die Mitglieder des Nationalrats, nicht die Regierungsmitglieder, heißt es bei Jetzt. Ein Misstrauensvotum sei immerhin die stärkste Waffe, die der Volksvertretung gegen die Regierung zur Verfügung stehe. Diese würde ihre Wirkung verfehlen, wenn dieselben Personen gleich darauf wieder zu Regierungsmitgliedern ernannt werden könnten.

In Deutschland sei eine solche Regelung bereits Realität, sagt Noll. Dort müsse der Bundestag gleichzeitig mit dem Misstrauensvotum eine neue Bundeskanzlerin oder einen neuen Bundeskanzler wählen. "Ein mehrheitliches Misstrauensvotum hat ja einen guten Grund, man kann nicht so tun, als ob die betroffenen Personen gleich darauf wieder das Vertrauen des Parlaments hätten", meint der scheidende Abgeordnete.

Rückkehrverbot für kommende Regierung

Das Rückkehrverbot soll sowohl die unmittelbar nächste Regierung betreffen als auch jene, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Misstrauensvotum gebildet wird. Geregelt werden soll das durch ein Verfassungsgesetz. Dafür benötigt es allerdings die Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten. (APA, 17.9.2019)