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Muss Journalisten Auskunft über Hintergrundgespräche geben: Deutschlands Bundesnachrichtendienst.

Foto: REUTERS/Axel Schmidt

Leipzig – Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch Journalisten Auskunft über vertrauliche Hintergrundgespräche mit der Presse geben, die daran nicht teilnahmen. Der BND habe schutzwürdige öffentliche Interessen nicht hinreichend dargelegt, entschied das Gericht am Mittwoch in Leipzig.

Damit hatte die Klage eines Berliner Tageszeitungsredakteurs Erfolg, der nicht zum Kreis der vom BND zu Hintergrundgesprächen eingeladenen Journalisten gehörte. (Az. BVerwG 6 A 7.18)

Der Journalist bat den Bundesnachrichtendienst im Frühjahr 2017 um Angaben zur Anzahl, den Themen, dem personellen Rahmen sowie den Zeiten und Orten der Hintergrundgespräche. Der BND lehnte dies ab. Daraufhin klagte der Redakteur vor dem zuständigen Bundesverwaltungsgericht. Zum Teil erhielt er bereits in der mündlichen Verhandlung in Leipzig Auskunft. Die Verwaltungsrichter entschieden nun zudem, dass er auch die Beantwortung der noch strittigen Fragen verlangen könne. (APA/AFP, 18.9.2019)