Franz Radl am Donnerstag im Gerichtssaal.

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Wien – Ein Vertrauter des Neonazis Gottfried Küssel, der Steirer Franz Radl, ist am Donnerstag am Straflandesgericht Wien wegen Wiederbetätigung nicht rechtskräftig verurteilt worden. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass er an der neonazistischen Website alpen-donau.info mitgearbeitet hatte. Radl meldete Nichtigkeitsbeschwerde an und berief gegen das Urteil.

Zudem wurde er wegen des Verstoßes gegen ein gegen ihn verhängtes Waffenverbot verurteilt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Radl, der zuletzt 2012 wegen Wiederbetätigung verurteilt worden ist, soll laut Anklage unter Anleitung seines Vertrauten Küssel die inhaltliche Ausrichtung der Website redaktionell mitgestaltet haben. So soll er dazu ein "Grundsatzdokument", das die nationalsozialistische Ausrichtung der Seite dokumentieren soll, vor dessen Veröffentlichung gegengelesen und redigiert haben. Dazu wurde auf seinem Computer eine E-Mail von Küssel sichergestellt, der ihm den Text bereits zusandte, der eine Vereinbarung mit der tschechischen rechtsextremen Bewegung Národní odpor (Nationaler Widerstand) darstellen sollte.

"Antifaschistische Horden"

Der Angeklagte gab zwar zu, derartige Inhalte bekommen zu haben, der Text selbst gehöre aber nicht dazu. Inhaltlich konnte sich Radl auch bei der Verhandlung mit dem Inhalt identifizieren. "Ich halte das für meine menschliche Pflicht, zur Aufhebung der Beneš-Dekrete beizutragen", sagte er in seinem Anfangsstatement – und: "Wenn die Frau Staatsanwältin meint, das wäre nationalsozialistisch, dann stellen Sie den Nationalsozialismus positiv dar." Auch gegen Ende der Verhandlung sprach er vom "Völkermord an den Sudetendeutschen" durch "antifaschistische Horden".

Gerichtsaufnahmen von Holocaustleugner

Auf dem PC wurde auch eine Tondatei gefunden, die mit einem Diktiergerät aufgenommen wurde. Darauf ist das Schlussplädoyer aus der Hauptverhandlung gegen den bereits verstorbenen Neonazi und verurteilten Holocaustleugner Gerd Honsik aus dem Jahr 2009 zu hören. Radl soll laut Staatsanwaltschaft als Prozessbeobachter diese Aufnahme – trotz Verbots – angefertigt haben. Die als "Rede" bezeichnete Äußerung, in der der Holocaust geleugnet und das Vorgehen der NS-Führung unter Adolf Hitler propagandistisch positiv dargestellt wird, wurde auf alpen-donau.info veröffentlicht. Beweis dafür ist laut dem Ankläger eine E-Mail an einen Gesinnungsgenossen mit der Auskunft, die Datei hochgeladen zu haben.

Radl soll auch Recherchetätigkeiten für Honsiks Buch "Schelm und Scheusal. Meineid, Macht und Mord auf Wizenthals Wegen" durchgeführt haben. Bei Hausdurchsuchungen wurden ein Notizbuch Radls mit einer dafür angelegten To-do-Liste sowie eine Ausgabe des Buches mit einer handschriftlichen Widmung Honsiks sichergestellt, in der er sich "für die unschätzbare Hilfe" bei Radl bedankt. Da bei der Hausdurchsuchung auch Waffen – eine russische Schrotflinte und Schlagstöcke – gefunden worden waren und gegen Radl ein Waffenverbot besteht, wurde er auch deswegen angeklagt. (APA, 19.9.2019)