Der Arzt versucht seit geraumer Zeit, mehrere negative Bewertungen seiner Praxis auf Google löschen zu lassen (Symbolbild).

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Weil er mit Nutzerrezensionen über seine Ordination ganz und gar nicht zufrieden ist, zieht ein Arzt gegen Google vor Gericht. Eine Reihe negativer Kommentare hätten die Zugriffe auf seine Website und in weiterer Folge sein Geschäft geschmälert, gibt der Mediziner an. Der Australier kämpft seit Monaten um ihre Entfernung – bislang gegen den Widerstand des IT-Riesen, wie ABC berichtet.

Die kritischen Berichte sparen nicht mit scharfen Worten. Er sei "inkompetent", ein "Betrüger", "unmoralisch" und habe "wie ein Metzger" praktiziert, heißt es in der Klagsschrift. Mittlerweile sind die beanstandeten Einträge seit mehr als einem Jahr online.

Google verabsäumte Löschung

Im vergangenen Juli konnte der Mann eine einstweilige Verfügung gegen Google beim Obersten Gericht des australischen Bundesstaats New South Wales erwirken, gefolgt von einer Strafe wegen Missachtung, nachdem die Kommentare nicht binnen der gesetzten Frist gelöscht worden waren. Zudem hielt man es für "gefährlich", dass es möglich sei, ein Unternehmen auf einer Rezensionsplattform zu listen, ohne dass dieses im Vorfeld konsultiert werde.

Ein anderer Richter allerdings sah eine "Verschwendung öffentlicher Ressourcen" darin, das Verfahren fortzusetzen, solange nicht klar sei, wann sich der Arzt mit seinem Löschbegehren ursprünglich an Google gewandt hatte.

Google verweist auf "marktschreierische Eigenwerbung"

Die Verteidigungsstrategie von Google ist teilweise ungewöhnlich. Einerseits erklärt man erwartungsgemäß, nur Plattformanbieter für die Rezensionen zu sein und im Vorfeld daher auch nicht gewusst zu haben, ob diese rufschädigend seien. Andererseits hält man die Rezensionen in ihrer gegebenen Formulierungen für zulässig, weil der Arzt selbst in "marktschreierischer und übertreibender" Manier für seine Dienste werbe.

Sein Name sei allgemein bekannt, er verfüge über "konkurrenzlose Expertise" und sei ein "Branchenführer" in seinem Metier, wird aus seinem Auftritt zitiert. Diese Angaben seien objektiv nicht überprüfbar, dienten aber zur Kundenakquise, und daher müsse er sich auch "robuste öffentliche Kritik" gefallen lassen.

Derzeit laufen Untersuchungen bei Google, um den Zeitablauf und die Zuständigkeiten hinsichtlich der nicht erfolgten Löschungen zu klären. Die Fortsetzung des Geschworenenverfahrens, dessen Ausgang zumindest in Australien Präzedenzwirkung entfalten könnte, soll im Oktober erfolgen. (red, 26.9.2019)