Foodora gehört mittlerweile dem niederländischen Konzern Takeaway.com. Lange Zeit war der Dienst Teil des Anbieters Delivery Hero.

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Die deutsche Datenschutzbehörde hat eine Strafe gegen den Lieferdienstanbieter Delivery Hero verhängt. Die Firma muss rund 195.000 Euro zahlen, da sie gleich mehrfach gegen Datenschutzvorgaben verstoßen hat, heißt es in einer Pressemitteilung des Berliner Beauftragten für Datenschutz, Maja Smoltczyk. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Nach den Feststellungen der Berliner Datenschutzbeauftragten hatte die Firma in zehn Fällen Konten ehemaliger Kundinnen und Kunden nicht gelöscht, obwohl die Betroffenen jahrelang – in einem Fall sogar seit dem Jahr 2008 – nicht mehr auf der Plattform des Unternehmens aktiv gewesen waren. Acht ehemalige Kunden hatten sich darüber hinaus über unerwünschte Werbe-E-Mails des Unternehmens beschwert.

Mehrere Verstöße

Ein Geschädigter, der der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke ausdrücklich widersprochen hatte, erhielt dennoch weitere 15 Werbe-E-Mails von dem Lieferdienst. In weiteren fünf Fällen erteilte das Unternehmen gegenüber den beschwerdeführenden Personen die geforderten Selbstauskünfte nicht oder erst, nachdem die Berliner Datenschutzbeauftragte eingeschritten war.

Die Geldbußen ergingen in zwei Bescheiden, da ein Teil der Verstöße noch nach dem vor Wirksamwerden der DSGVO geltenden Datenschutzrecht zu beurteilen war. Maßgeblich für die Frage, ob ein Verstoß nach alter oder neuer Rechtslage zu bewerten ist, ist der Tatzeitpunkt, so die Berliner Datenschutzbeauftragte.

Takeaway versichert Einhaltung

Delivery Hero verkaufte im April dieses Jahres Pizza.de, Lieferheld und Foodora an den holländischen Konzern Takeaway.com. Die Verstöße seien vor der Übernahme begangen worden, weshalb Delivery Hero nun geahndet wird. Der neue Besitzer hat die Bescheide akzeptiert. Takeaway.com versichert, dass größter Wert auf die Einhaltung der geltenden Rechtslage gelegt werde. Das Verfahren sei zum Anlass genommen worden, um die eigenen Prozesse noch einmal gründlich zu überprüfen.

Bei der Strafe handelt es sich um die bisher höchste in Deutschland. (red, 23.9.2019)