Alexander Van der Bellen im Smalltalk mit dem Roboter. Die künstliche Intelligenz bestimmt immer mehr Lebensbereiche. Ihre Rahmenbedingungen sowie rechtliche und ethische Aspekte sind politische Fragen.

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Viele von uns nutzen bereits Spracherkennungssysteme wie Siri und Alexa oder beteiligen sich an den lebhaft geführten Diskussionen über autonomes Fahren. Alldem liegt künstliche Intelligenz (KI) zugrunde – lern- und anpassungsfähige Programme, die kognitive Fähigkeiten haben und auf Basis großer Datenmengen Prognosen erstellen, Empfehlungen aussprechen oder gar Entscheidungen treffen. In Ländern wie Estland oder auch Saudi-Arabien sind die Pläne für den Einsatz von KI bereits sehr weitreichend.

KI wird in immer komplexer werdenden Gesellschaften häufig eingesetzt, um die Produktivität zu erhöhen und zur Problemlösung in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft beizutragen. Die vielfältigen Anwendungsbereiche umfassen beispielsweise die Optimierung von Verkehrsrouten, die Diagnose und Früherkennung von Krankheiten oder die Verarbeitung und Auswertung von großen Datenmengen. Gleichermaßen wird dem Einsatz von KI auch viel Skepsis und umfassende Kritik entgegengebracht, wie die Beispiele des österreichischen Arbeitsmarktservice oder der Nutzung von KI im US-amerikanischen Justizsystem zeigen.

Fortschritt und nicht gekannte Risiken

Zentral ist daher, dass politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger rasch Rahmenbedingungen und demokratische Kontrollmöglichkeiten für KI-Systeme auf den Weg bringen. Hierbei entsteht ein Spannungsfeld, das sich aus der Notwendigkeit ergibt, einerseits den technischen und gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern und andererseits die Risiken für Bürgerinnen und Bürger sowie die Gesellschaft insgesamt möglichst zu minimieren.

Zur Entscheidungsunterstützung bei dieser Herausforderung greift die Politik gerne auf Beiräte zurück. So hat die Europäische Kommission eine Hochrangige Expertengruppe für künstliche Intelligenz ins Leben gerufen. In Österreich bildet die Einschätzung des Österreichischen Rats für Robotik und künstliche Intelligenz (Austrian Council on Robotics and Artificial Intelligence, ACRAI) den Ausgangspunkt für die Artificial Intelligence Mission Austria 2030.

Rechtliche und ethische Fragen

Neben der Schaffung von Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung sowie der Förderung und Bereitstellung von Infrastruktur rücken die Expertinnen und Experten unterschiedliche Aspekte in den Vordergrund: Hierzu zählen vor allem rechtliche und ethische Fragen wie der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die Sicherstellung von Diversität und Fairness. Oder wollen wir, dass eine Maschine aufgrund unserer Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen (als Mann/Frau, zu einer bestimmten Altersgruppe) entscheidet, anstatt die individuelle Situation umfassend zu berücksichtigen? Auch Fragen der Haftung und Verantwortlichkeit – wie sie beispielsweise oft mit Blick auf autonomes Fahren diskutiert werden – spielen bei der Regulierung von KI eine äußerst wichtige Rolle.

Regulierung und demokratische Kontrolle

Ganz zentral ist außerdem, dass die Grundlagen und Funktionsweisen der KI-Systeme transparent gemacht werden. So ließe sich dem Risiko der Verstärkung von gesellschaftlichen Ungleichgewichten zumindest teilweise entgegenwirken. Im Zuge der Entwicklung der Gesetze zur Regulierung von KI wäre außerdem die Einbindung der relevanten Stakeholder sowie der Bürgerinnen und Bürger wünschenswert. Dies könnte nicht nur Akzeptanz für die neuen Technologien schaffen, sondern auch auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger eingehen und sie über KI-Systeme und ihre Funktionsweisen aufklären. Damit wären auch erste Voraussetzungen für einen notwendigen reflektierten Umgang mit KI geschaffen.

Die Anpassungsfähigkeit der Regulierung und demokratischen Kontrolle ist in diesem Feld besonders bedeutsam, da sich die Technologien rasch weiterentwickeln. Ein verantwortungsvoller Umgang und die Schaffung guter Rahmenbedingungen für die (Weiter-)Entwicklung der Digitalisierung bedeuten also tatsächlich mehr als die bloße Bereitstellung von Breitbandanschlüssen in ganz Österreich. (Andrea Tony Hermann, 24.9.2019)