Heinz Schaden, Othmar Raus, Eduard Paulus (von rechts) wurden in einem Nebenaspekt des Salzburger Spekulationsskandals verurteilt.

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Salzburg – Mehr als zwei Jahre nach den Schuldsprüchen im Salzburger Swap-Prozess wird der Oberste Gerichtshof (OGH) ab 1. Oktober über die Berufungen und Nichtigkeitsbeschwerden in dem brisanten Politverfahren urteilen. Der damalige Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) war 2017 in einem Nebenaspekt des Finanzskandals wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft, einem davon unbedingt, verurteilt worden. Auch der frühere Finanzlandesrat Othmar Raus (SPÖ) und fünf Beamte wurden schuldig gesprochen.

Überraschende Verurteilung

Im Kern geht es in dem Verfahren um sechs weit im Minus stehende Zinstauschgeschäfte, welche die Stadt dem Land Salzburg 2007 übertragen hatte. Als 2012 die gesamte Spekulationsblase des Landes platzte, flog auch die Übertragung dieser Swaps auf. Das Salzburger Landesgericht befand, das Land wäre durch die Übertragung der Geschäfte in der Höhe von mindestens drei Millionen Euro geschädigt worden.

Und obwohl im Prozess auch vonseiten der Anklage immer wieder betont worden war, dass die insgesamt sieben Angeklagten keinerlei persönliche Vorteile aus der Übertragung gezogen hatten, fielen die Urteile überraschend hart aus: Schaden, der im September 2017 zurücktrat, wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren teilbedingt, davon ein Jahr unbedingt verurteilt.

Raus erhielt zwei Jahre teilbedingt, davon 18 Monate bedingt, ebenso der ehemalige Leiter der Finanzabteilung des Landes, Eduard Paulus. Der heutige Magistratsdirektor – einst Sekretär im Bürgermeisterbüro – fasste ein Jahr bedingte Haft aus.

Generalprokuratur

Der OGH kann die Urteile oder Teile davon aufheben und zurück an das Erstgericht verweisen, einen Freispruch aussprechen oder die Urteile bestätigen und die Strafe erhöhen oder herabsetzen. Nachdem aber die Generalprokuratur, die höchste Staatsanwaltschaft der Republik, dem OGH in ihrer Stellungnahme empfohlen hatte, die Schuldsprüche zu bestätigen, gehen viele Beobachter von einer Verurteilung von Schaden und Co kommende Woche aus.

Millionenforderung

Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wird die Stadt die Anwaltskosten von rund 1,3 Millionen Euro vom zurückgetretenen Bürgermeister und den beiden Spitzenbeamten zurückfordern. Das wurde in einem Gemeinderatsbeschluss festgelegt.

Auch seine 3500 Euro Politikerpension könnte der Altbürgermeister verlieren. Denn eine Verurteilung mit Haftstrafe von mehr als einem Jahr führt bei Beamten zum Amtsverlust. Seine ASVG-Pension in der Höhe von 1200 Euro würde von einer Verurteilung aber unberührt bleiben. Das Land Salzburg könnte auch noch die Stadt auf Regress klagen. Die Stadt wäre dann verpflichtet, sich wiederum am Ex-Bürgermeister zu regressieren.

Schwierige Amtsenthebung

Politisch heikel ist die Frage nach der Zukunft des Salzburger Magistratsdirektors. Nach dem Verschlechterungsverbot droht ihm höchstens ein Jahr bedingter Haft; damit ist nicht der automatische Amtsverlust verbunden. Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) hat freilich schon verkündet, dass der SPÖ-Spitzenjurist nicht im Amt bleiben könne. Eine Amtsenthebung dürfte sich aber schwierig gestalten, da nicht einmal ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Der heutige Magistratsdirektor wurde in erster Instanz wegen der Weiterleitung von zwei E-Mails verurteilt.

Konsequenzen für andere Kommunen

Eine Verurteilung von Ex-Bürgermeister Schaden hätte aber auch für andere Kommunen weitreichende Konsequenzen. Gemeinde- und Städtebund hatten bereits im Vorfeld der Verhandlung verlangt, den Untreue-Paragrafen zu überdenken. Bürgermeister müssten für zu vieles den Kopf hinhalten. Man befürchtet, dass sich in Hinkunft kaum noch Personen finden, die dieses Amt übernehmen würden. (Thomas Neuhold, Stefanie Ruep, 26.9.2019)