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Das Neutralitätsgesetz, beschlossen am 26. Oktober 1955, bestimmt hierzulande grundlegende außenpolitische Fragen. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union veränderte sich auch das Verständnis vom Neutralitätsbegriff, und es kam zu einer Neuinterpretation. Österreich beteiligt sich an humanitären Einsätzen, friedenserhaltenden Maßnahmen sowie an Kampfeinsätzen bei der Krisenbewältigung. Der Betritt zur Nato-Partnerschaft für den Frieden, die Teilnahme an EU-Battlegroups und Waffenlieferungen an andere Länder zählen zu den Kritikpunkten, wenn es um die Frage der Vereinbarkeit mit dem Neutralitätsgesetz geht.

Veränderte Welt, veränderte Gesetze?

Gab es vor 64 Jahren gute Gründe für ein derartiges Gesetz, ist es heute in einem völlig anderen Europa und in einer völlig anderen Welt vielleicht nicht mehr notwendig. Die außenpolitischen Herausforderungen haben sich verändert und zum Teil auf die europäische Ebene verlagert. Braucht es daher auch andere gesetzliche Grundlagen?

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Sollte die Europäische Union in der Außenpolitik mit einer Stimme sprechen?

Braucht es eine europäische Armee? Oder sollte die EU ausschließlich in wirtschaftlichen Belangen zusammenarbeiten? Und was bedeutet für Sie die Neutralität Österreichs? (wohl, 20.12.2019)