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Glawischnig fordert die Löschung der beleidigenden Postings.

Foto: AP

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am 3. Oktober über eine Klage der früheren Grünen-Chefin Eva Glawischnig gegen Facebook wegen der Löschung von Hass-Postings. Im Juni hatte der EuGH-Generalanwalt die Auffassung vertreten, dass Facebook gezwungen werden kann, sämtliche die Ehre verletzende Kommentare zu eruieren und zu identifizieren.

"Miese Volksverräterin"

Das EU-Recht regle aber nicht, ob Facebook auch gezwungen werden kann, die fraglichen Kommentare weltweit zu löschen, hatte der Generalanwalt einschränkend erklärt. In dem Verfahren geht es um einen Artikel auf einer Facebook-Seite, auf der neben einem Foto Glawischnigs ein Begleittext ("Grüne: Mindestsicherung für Flüchtlinge soll bleiben") veröffentlicht wurde.

Auf dieser Facebook-Seite wurden beleidigende Äußerungen gepostet, unter anderem wurde Glawischnig als "miese Volksverräterin" bezeichnet. Der Beitrag konnte von jedem Facebook-Nutzer abgerufen werden. (APA, 26.09.2019)