Für Thomas Cook Austria wird es nicht weitergehen.

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Wien – Zahlreiche Urlauber, die via Thomas Cook Austria einen Urlaub im Ausland gebucht haben, können aufatmen – zumindest, wenn sie heimwollen. Eine Krisensitzung im Außenministerium am Vortag hat am Donnerstag die brenzliche Situation für Reisende entschärft.

So war unklar, ob Airlines Chartaflüge durchführen, um Reisende nach Hause zu holen. Zudem sah es so aus, als müssten Urlauber für den Heimflug selbst in Vorlage gehen und das Ticket bezahlen.

Gesetzlich festgeschrieben ist bei Pauschalreisen, dass für zusätzliche Kosten, die Urlaubern entstehen, eine Versicherung des Reiseanbieters aufkommen muss. Hinzu kommt, dass ein sogenannter Abwickler, in diesem Fall die Allianz, den Heimtransport organisieren muss. Nach dem Treffen im Außenministerium hat man sich darauf geeinigt, dass die Allianz Airlines die Kosten für Rückholungen ersetzt. Passagiere können also heimfliegen, Chartaflüge werden durchgeführt, hieß es zumindest bei Austrian Airlines am Donnerstag. Bei der Ryanair-Tochter Lauda heißt es auf Anfrage, dass alle, die ein Ticket haben, mitgenommen werden.

Mit Stand Montag befanden sich etwa 4600 via Thomas Cook gebuchte Kunden im Ausland. Inzwischen dürften bereits mehrere Hundert heimgekehrt sein.

Aus für Thomas Cook Austria

Klar ist am Donnerstag auch geworden, dass es mit Thomas Cook Austria nicht weitergehen wird. Über das Unternehmen wurde ein Konkursverfahren eröffnet. Eine Sanierung wird offenbar nicht angestrebt. Laut Schuldnerangaben liegen die Passiva bei 38 Millionen Euro, davon etwa 16,4 Millionengegenüber verbundenen Unternehmen und rund 17,5 Millionen gegenüber Lieferanten und sonstigen Gläubigern. Bankverbindlichkeiten bestehen nicht, teilte der Kreditschutzverband von 1870 mit. Von der Pleite betroffen sind 57 Dienstnehmer.

Bereits Anfang der Woche hatten der britische Mutterkonzern und dann die deutsche Tochter einen Insolvenzantrag gestellt. Thomas Cook Austria verfügt noch über Aktiva, nämlich Forderungen gegen den Mutterkonzern in Höhe von 38 Millionen Euro. Diese dürften allerdings laut Gläubigerschützern erfahrungsgemäß aufgrund der Pleite der britischen Gesellschaft nicht einbringlich sein. (szi, 26.9.2019)