Shotwell hat sich eine Patentklage eingefangen.

Grafik: GNOME

Unerfreuliche Post ist vor wenigen Tagen bei der GNOME Foundation eingegangen. Die hinter dem freien Desktop GNOME stehende Stiftung sieht sich mit einer Patentklage konfrontiert. Die Firma Rothschild Patent Imaging wirft den Entwicklern der Fotomanagement-Software Shotwell vor, dass sie gegen ihre Rechte verstößt.

Streitpunkt

Konkret geht es dabei um das US-Patent mit der Nummer 9.936.086. Dieses beschreibt ein – gängiges – Verfahren, mittels dessen Fotos von einem Gerät auf ein anderes übertragen werden. Bei der GNOME Foundation weist man den Vorwurf des Patentverstoß zurück. Neil McGovern, Direktor der Stiftung, kündigte an, dass man sich entschieden gegen die "substanzlose" Klage wehren werde. Mehr könne man derzeit aufgrund des laufenden Verfahrens aber nicht sagen.

Die klagende Firma ist keine unbekannte. Derzeit laufen laut einem Artikel von heise.de sechs Verfahren, in denen Rothschild Patent Imaging Patentforderungen stellt, 42 wurden laut dem auf solche Verfahren spezialisierten Portal RPX Insight mittlerweile eingestellt. Das Unternehmen sieht sich selbst als Patentverwalter, in der Branche ist aber auch der Begriff Patenttroll für Firmen gängig, die Patente alleine zum Zwecke von Klagen zusammentragen. Einen real existierenden Standort scheint die Firma nicht zu haben, die Anschrift verweist auf eine Briefkastenfirmen.

Auszeichnung der anderen Art

Dafür ist der Eigentümer Leigh Rothschild kein Unbekannter. Dieser hat nämlich schon einmal mit einem anderen Patentverwalter namens Rothschild Connected Devices Innovations für Aufregung gesorgt. Mit einem von diesem Unternehmen erhobenen Patentanspruch hat man die Auszeichnung der US-Bürgerrechtsorganisation als "dümmstes Patent des Monats" erhalten.

Hinter solchen Machenschaften steht ein altbekanntes Problem: Nämlich dass Patentbehörden – oft auch aus Ermangelung des nötigen Fachwissens – sehr weitreichend Schutzansprüche erteilen, die dann später mühsam von anderen via Klage zu Fall gebracht werden müssen. (apo, 27.9.2019)