Wo Raiffeisen draufsteht, ist Hirscher drin. Das soll auch so bleiben.

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Eigentlich sollte es eine Respektsbekundung für Marcel Hirscher sein, sagt die Erste Bank. Doch nun könnte der Videoclip, den das Institut am 5. September anlässlich der Abschiedspressekonferenz des Skirennfahrers ins Netz gestellt hat, die Erste ziemlich teuer kommen.

"Danke für alles, Marcel", hieß es in dem Clip, und, dass er gezeigt habe, wie weit man kommen könne, wenn man an sich glaube. Damit war das Gwirks auch schon erzeugt, denn: Das "Glaubandich" ist der aktuelle Werbeslogan der Bank, die gerade ihren 200. Geburtstag feiert.

Was man in dem Clip nebst Erste-Sparkassen-Logo zu sehen bekam: Hirschers Helm – und das ist, wie man in Österreich bergauf und bergab weiß, einer mit dem Raiffeisen-Logo drauf, dem Giebelkreuz. Denn: Raiffeisen hat einen Exklusivwerbevertrag mit dem Skistar (beziehungsweise dem Österreichischen Skiverband, der die Skirennläufer vermarktet), Hirscher ist Raiffeisen-Testimonial.

60.000 Euro gefordert

Und jetzt haben beide die Erste Bank der Österreichischen Sparkassen geklagt: Marcel Hirscher sowie die Raiffeisenbank International (RBI) samt Zentraler Raiffeisenwerbung. Hirschers Klage ist am 11. September beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingelangt. Er hat auf Unterlassung geklagt und fordert die Zahlung von 60.000 Euro, das sei quasi der geldwerte Vorteil, den die Banker aus ihrer Einschaltung lukriert hätten. Das Urteil soll veröffentlicht werden, heißt es in der Klage.

Ein Dankeschön mit Folgen.
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Damit nicht genug, hat auch Erste-Konkurrent Raiffeisen die Bank geklagt, und zwar beim Handelsgericht Wien. RBI und Raiffeisenwerbung sehen im Clip mit dem Helm eine Verletzung des Markenrechts (wegen des Giebelkreuzes), zudem habe die Erste Bank bewusst den Exklusivwerbevertrag von Raiffeisen verletzt und somit also das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken (Paragraf 1 UWG).

Raiffeisen will Einstweilige Verfügung

Raiffeisenbank International und Raiffeisenwerbung fordern ebenfalls eine einstweilige Verfügung gegen das Sparkasseninstitut, auf dass der Clip nicht mehr veröffentlicht werde. Streitwert der Klage: 80.000 Euro. Am Streitwert bemessen sich, zum Beispiel, die Gerichtsgebühren.

In der Ersten betont man, dass der Clip nur am Tag der Abschiedsbekanntgabe durch Hirscher kurz im Netz war, man gibt sich zerknirscht. Erste-Sprecher Michael Mauritz räumt ein, dass man jemanden verärgert habe, es sei aber ausschließlich Ziel der Bank gewesen, "Hirscher Respekt zu zollen". Und: Es sei schade, dass man die Angelegenheit nicht, wie vorgeschlagen, mit einer karitativen Spende aus der Welt schaffen kann. "Wir würden eine Spende an die Caritas zahlen." Die RBI-Klage sei inzwischen beantwortet, mit Marcel Hirschers Manager sei man im Gespräch. Der sagt ebenso nichts zu dem Thema wie die RBI.
(Renate Graber, 28.9.2019)