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László Trócsányi wurde vom EU-Parlament als Kommissionskandidat für Erweiterung abgeleht. Er sieht sich unfair behandelt und will klagen.

Foto: AP / Szilard Koszticsak

Brüssel/Straßburg – Der vom zuständigen Ausschuss des EU-Parlaments abgelehnte ungarische Kandidat für die EU-Kommission will gegen seine Ablehnung im Europaparlament vor Gericht ziehen. Er habe jetzt "keine Wahl", als sein Recht "vor dem zuständigen Justizgericht" zu suchen, erklärte der frühere ungarische Justizminister László Trócsányi, der als Erweiterungskommissar nominiert war, am Montag.

Der Rechtsausschuss im Europaparlament hatte den designierten Erweiterungskommissar zuvor wie die für das Verkehrsressort vorgesehene Rumänin Rovana Plumb zum zweiten Mal wegen Interessenskonflikten abgelehnt.

Orban sieht kein Fehlverhalten

Trócsányi ist damit nicht zu den ab Montag beginnenden Fachanhörungen der designierten EU-Kommissare im Europaparlament zugelassen. Die künftige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen muss nun entscheiden, ob sie Ungarn um einen Ersatzkandidaten bittet.

Der Rechtsausschuss sieht bei Trócsányi einen Interessenskonflikt bei der Tätigkeit seiner Anwaltskanzlei während seiner Zeit als ungarischer Justizminister von 2014 bis 2019. Der heutige EU-Abgeordnete der nationalkonservativen Fidesz-Partei von Regierungschef Viktor Orbán sieht kein Fehlverhalten und verweist darauf, dass seine Kanzlei während seiner Ministerzeit keine staatlichen Aufträge mehr angenommen habe.

"Eklatante Ungerechtigkeit"

Er nehme die Entscheidung des Rechtsausschusses "mit großer Bestürzung" auf, schrieb Trócsányi am Montag. Er sprach von einer "eklatanten Ungerechtigkeit" und kritisierte ein undurchsichtiges Verfahren bei der Parlamentsprüfung, bei dem "klar und wissentlich Rechtsregeln verletzt" worden seien. Die Vorwürfe gegen ihn basierten darüber hinaus auf einer "Ansammlung von Lügen" und seien Ergebnis einer "tendenziösen Vermischung" von Fakten.

Die Vorab-Prüfung des Rechtsausschusses war erst in der vergangenen Legislaturperiode eingeführt worden und wird nun zum ersten Mal angewendet. Es ist unklar, in welchem Rahmen rechtliche Mittel dagegen möglich sind. (APA, 30.9.2019)