Der ehemalige Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) mit seiner Anwältin Bettina Knötzl auf dem Weg in den Verhandlungssaal im Justizpalast. Schaden ist im September 2017 als Bürgermeister zurückgetreten.

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Der Salzburger Finanzskandal ist am Dienstag, zwei Jahre nach den Schuldsprüchen im Swap-Prozess, vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) im Wiener Justizpalast gelandet. Das Urteil des Erstgerichts weise fundamentale Mängel auf, kritisiert die Anwältin des ehemaligen Salzburger Bürgermeisters Heinz Schaden (SPÖ), Bettina Knötzl. Sie bezeichnete das Verfahren als menschenrechtswidrig. Der OGH wird am Mittwoch entscheiden, ob das erstinstanzliche Urteil hält, der Prozess zurück an den Start geht oder die sechs Angeklagten freigesprochen werden.

Schaden war 2017 wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft, einem davon unbedingt, verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, mit dem damaligen Landesfinanzreferenten Othmar Raus (SPÖ) einen Deal gemacht zu haben, sechs negativ bewertete Zinstauschgeschäfte, sogenannte Swaps, ohne Gegenleistung an das Land zu übertragen.

"Raus, der hätte mir nie was geschenkt. Diese Annahme, wir hätten was gedealt, ist eine völlig irrationale", betont Schaden in seinen Abschlussworten. Der Bürgermeister habe für seine Stadt nur das Richtige machen wollen, alle Beteiligten wollten das Risiko begrenzen, führt seine Anwältin Knötzl aus. Das sei auch gelungen – die Derivate seien in die kompetenten Hände der ehemaligen Budgetreferatsleiterin des Landes, Monika Rathgeber, "der Finanzguru schlechthin", übergeben worden. "Er hat nicht gezockt, sondern das Zocken gestoppt." Der vom Erstgericht angenommene Schaden von drei Millionen Euro sei zudem nicht durch die Übertragung verursacht worden, sondern durch den Erwerb der Geschäfte, der vom Gemeinderat beschlossen wurde.

Kein zweites Gutachten

Schon das unschlüssige Sachverständigengutachten sei ein Nichtigkeitsgrund. Der beauftragte Gutachter ist damals aus dem Verfahren geworfen worden, es wurde jedoch kein neues Gutachten beauftragt. "Der Bürgermeister ist beruflich, politisch und wirtschaftlich vernichtet worden, und dieses Beweismittel wird ihm verwehrt", sagte Knötzl. Sollte der Schuldspruch bestätigt werden, verliert Schaden nicht nur seine Politikerpension, sondern muss auch die Anwaltskosten von rund 1,3 Millionen Euro zurückzahlen.

Auch der frühere Landesrat Othmar Raus kritisierte die Darstellung einer Schaden-Raus-Vereinbarung und bezeichnete sie als unfassbare Unterstellung. Er habe sich "immer bemüht, korrekt zu handeln, korrekt zu arbeiten." Ihm wäre es "nie im Traum eingefallen, in Kauf zu nehmen, das Land bewusst zu schädigen". Gerald Ruhri, Verteidiger des Ex-Finanzlandesrat, betonte, es gebe im gesamten Akt keinen Hinweis darauf, dass Raus von den negativen Barwerten der Swap-Geschäfte erfahren habe. Für nicht nachvollziehbar hielt er auch, den Zeugen Erwin Roth als glaubwürdig einzustufen. "Roth ist ein Zeuge, dessen Lebensinhalt es ist, Doktor Schaden zu schaden."

Vermutungen und Mutmaßungen statt Beweise

Auch die anderen Anwälte beklagten, dass es keine sachliche Beurteilung des Schadens gegeben habe und kein neuer Sachverständiger herangezogen wurde. Eine Stichtagsbewertung eines Swaps sei keine Risikobewertung. Zudem gebe es "unauflösbare Widersprüche" im zeitlichen Ablauf, betonte Martin Riedl, Anwalt des ehemaligen Finanzreferatsleiters Eduard Paulus. Vieles beruhe nur auf Vermutungen und Mutmaßungen.

Die Generalprokuratur, die höchste Staatsanwaltschaft der Republik, hat dem OGH empfohlen, die Schuldsprüche zu bestätigen, daran ist das Höchstgericht aber nicht gebunden. Die Staatsanwaltschaft forderte die Strafen für Schaden, Raus und Paulus zu verschärfen. Das Gericht hat sich am Dienstagabend zur Beratung zurückgezogen, das Urteil wird für Mittwochvormittag erwartet. (Stefanie Ruep, 1.10.2019)