Das Urteil gegen den Salzburger Ex-Bürgermeister Heinz Schaden wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Untreue wurde vom OGH bestätigt.

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Wien/Salzburg – In der Berufungsverhandlung im Swap-Prozess gegen den ehemaligen Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden, den ehemaligen Finanzlandesrat und Landeshauptmannstellvertreter Othmar Raus (beide SPÖ) und vier weitere Angeklagte ist das Urteil gesprochen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Wesentlichen die Urteile des Salzburger Landesgerichts bestätigt. Damit bleiben Schaden, Raus und ranghohe Beamte verurteilt. Es ist nur zu Änderungen in der Strafbemessung bei zwei Angeklagten gekommen.

Inhaltlich ging es in dem Verfahren um einen Nebenaspekt des Salzburger Finanzskandals rund um die Übertragung von sechs negativ bewerteten Zinstauschgeschäften von der Stadt auf das Land im Jahr 2007. Kurz nach 10 Uhr hat der Fünfrichtersenat des OGH im Wiener Justizpalast das Urteil verkündet. Den Vorsitz führte Senatspräsident Rudolf Lässig.

Heinz Schaden ist damit zu drei Jahren Haft, eines davon unbedingt, verurteilt worden. Die Strafe von Othmar Raus wurde auf zweieinhalb Jahre Haft, davon 20 Monate bedingt, erhöht. Raus sei in der Weisungskette als Finanzlandesrat ganz oben gestanden und habe die ihm untergeordneten Beamten angestiftet, begründete Lässig. Die Strafe für den amtierenden Finanzdirektor des Salzburger Magistrats wurde auf zwei Jahre verringert, 18 Monate werden bedingt nachgesehen. Er sei laut dem Vorsitzenden vergleichsweise nur ein "kleines Rädchen" gewesen.

Verstoß gegen Richtlinien

Es habe konkrete, rechtlich verbindliche Richtlinien für das Finanzmanagement des Landes gegeben, sagte der Senatsvorsitzende Lässig. "Die Übernahme eines Portfolios, das zum Übernahmezeitpunkt mit drei Millionen negativ war, ist jedenfalls ein unvertretbarer Verstoß gegen diese Richtlinien." Der Schaden für das Land sei zum Zeitpunkt der Übernahme eingetreten. Wie sich die Derivate dann entwickelt haben, habe im strafrechtlichen Sinn keine Auswirkung, begründete Lässig die Entscheidung.

Das hätte auch ein zweites Sachverständigengutachten nicht geändert, denn nicht nur die Bankbewertung habe negative Barwerte von über vier Millionen Euro aufgewiesen, sondern auch die internen Bewertungen der Stadt waren vor der Übernahme schon massiv negativ.

"Unglaublich akribisches Urteil"

Auch andere Argumente, die die Anwälte der Angeklagten vorbrachten, seien für die Beurteilung der Nichtigkeitsbeschwerde irrelevant. Rechtsfehler, wie sie Schadens Verteidigerin dem erstgerichtlichen Urteil unterstellte, lägen nicht vor. Auch gebe es in dem Urteil keine Begründungsmängel. Vielmehr sei es ein "unglaublich akribisches Urteil", lobte der Vorsitzende des Höchstgerichts. Im Rahmen der Beweiswürdigung hätte die Erstrichterin Anna Sophia Geisselhofer auf zwei Seiten ganz genau erklärt, wie sie zu dieser Entscheidung kommt.

Zur Strafbemessung erklärte Lässig, das Gesetz sehe im Untreueparagrafen eine Strafdrohung von ein bis zehn Jahre vor. Eine gänzlich bedingte Nachsicht schloss er aus, "um ein klares Zeichen zu setzten, dass dieser Umgang mit öffentlichen Geldern keinesfalls bagatellisiert werden darf". Generalpräventive Gründe für eine gänzlich unbedingte Strafe, wie vom Generalanwalt für Schaden gefordert, sah der Senatsvorsitzende aufgrund der Persönlichkeit des Angeklagten nicht. "Die jahrelange Verfahrensdauer ist schon eine Belastung für die Angeklagten, das ist mildernd zu bewerten." Mildernd sei zudem der ordentliche Lebenswandel. Erschwerend sei bei den angeklagten Politikern und Beamten die Ausnützung der Amtsstellung.

Fußfessel wird beantragt

Heinz Schaden wirkte nach dem Urteil geschockt und niedergeschlagen. Weder er noch Raus wollten die Entscheidung des Gerichts kommentieren. Schadens Anwältin Bettina Knötzl erklärte, sie werde die Fußfessel für ihren Mandanten beantragen. Zuerst müsse man sich nun darauf konzentrieren, dass der Ex-Bürgermeister das Urteil menschlich und psychisch verkrafte. "Es hat ihm die letzte Kraft genommen", betonte Knötzl. Dann werde man die nächsten Schritte überdenken. Den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schloss die Verteidigerin nicht aus.

Generalanwalt wollte Strafverschärfungen

Generalanwalt Harald Eisenmenger, der als Vertreter der Generalprokuratur die Republik vertritt, forderte bei Schaden, Raus und dem ehemaligen Finanzabteilungsleiter des Landes, Hofrat Eduard Paulus, die Strafen zu verschärfen. Zudem solle die Strafe zur Gänze als unbedingte Haft verhängt werden.

Am Dienstag endete der Verhandlungstag am OGH mit emotionalen Abschlussworten. Jeder der Angeklagten wollte die obersten Richter noch von seiner Unschuld überzeugen. Schaden stand auf, zog sein Sakko an und erklärte: "Raus hätte mir nie was geschenkt. Diese Annahme, wir hätten was gedealt, ist eine völlig irrationale."

In Richtung des Generalanwalts meinte Schaden: "Ich bin entsetzt, dass Sie eine Behauptung eines Zeugen, der nachweislich in einem schweren Konflikt mit mir war, als allerletztes Argument bringen. Das tut weh." Der Zeuge hat laut dem Ersturteil den Satz gehört, die faulen Papiere müsse man verstecken.

Auch der frühere Landesrat Othmar Raus beteuerte, er habe sich "immer bemüht, korrekt zu handeln, korrekt zu arbeiten". Ihm wäre es "nie im Traum eingefallen, in Kauf zu nehmen, das Land bewusst zu schädigen". (Stefanie Ruep, Thomas Neuhold, 2.10.2019)