Die Gutscheine können noch eingelöst werden – etwa in Restaurants.

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Wien – Die insolvente Daily Deal GmbH wird derzeit im Rahmen des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung fortgeführt. Abzuwarten bleibe, ob die Kooperationspartner die auf einen Insolvenzbetrieb notwendigerweise angepassten geänderten Bedingungen akzeptieren, teilte Insolvenzverwalterin Ulla Reisch am Mittwoch mit. Bereits bezahlte Gutscheine für Partner können ihrer Ansicht nach eingelöst werden.

Gutscheine für direkte Daily Deal-Guthaben wie etwa Geschenkgutscheine, könnten aber nicht mehr eingelöst werden, es bestehe diesbezüglich eine Insolvenzforderung. Während der Dauer des Sanierungsverfahrens sei der Verkauf solcher Gutscheine eingestellt.

Kein Umtausch möglich

Die Kooperationspartner des Schnäppchenportals erhielten im Laufe des heutigen Nachmittags die entsprechenden Informationen über die geänderten Bedingungen, die Einholung ihrer Zustimmung laufe gerade.

"Zur Frage, ob Endkunden die vor Insolvenzeröffnung bezahlten Gutscheine (ausgenommen Gutscheine für Daily Deal-Guthaben), bei denen die Einlösefrist noch offen ist, bei Kooperationspartnern weiterhin einlösen können, sei festzuhalten, dass die Kooperationspartner nach Ansicht des Insolvenzverwalters eine Einlöseverpflichtung gegenüber den Endkunden trifft", heißt es in der Pressemitteilung. Dieses Geschäftsfeld der Daily Deal GmbH werde derzeit fortgeführt. Es bestehe aber keine Möglichkeit mehr zum Umtausch von Gutscheinen von Kooperationspartnern in Gutscheine für Daily-Deal-Guthaben.

Insolvenzforderung möglich

Bestehende Guthaben aus einem Umtausch oder bestehende Gutscheine für Daily-Deal-Guthaben werden nicht mehr eingelöst und können als Insolvenzforderung angemeldet werden.

Bei Kooperationspartnern ist der nicht geleistete Umsatzanteil aus Zahlungen der Kunden an die Daily Deal GmbH vor Insolvenzeröffnung eine Insolvenzforderung.

Die Gerichtsgebühren für die Forderungsanmeldung beim Handelsgericht Wien betragen 23 Euro. Im Sanierungsverfahren müssen Insolvenzforderungen aber nicht angemeldet werden, denn die Sanierungsplanquote von mindestens 20 Prozent muss auch an jene Endkunden gezahlt werden, die ihre berechtigten Ansprüche nicht angemeldet haben. Eine Anmeldung wäre grundsätzlich nur bei einer Umwandlung in ein Konkursverfahren notwendig, wobei heute noch beurteilt werden könne, ob es zu einer Verteilung komme oder wie hoch eine Quote wäre.

Frage nach Sinnhaftigkeit

"Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf das laufende Sanierungsverfahren derzeit mit der Forderungsanmeldung jedenfalls noch zuzuwarten und im Fall einer Umwandlung des derzeitigen Sanierungsverfahrens in ein Konkursverfahren dann vorab zu prüfen, ob eine Anmeldung im Hinblick auf die Gerichtsgebühren in Höhe von 23 Euro wirtschaftlich sinnvoll ist", wird in der heutigen Pressemitteilung sowohl Kunden als auch Kooperationspartnern geraten.

Während des Fortbetriebs werde vom Insolvenzverwalter sichergestellt, dass die Umsatzanteile der Endkundenzahlungen ab Insolvenzeröffnung an die Kooperationspartner weitergeleitet werden.

Über das Vermögen des Schnäppchenportals Daily Deal GmbH wurde gestern das vom Handelsgericht Wien ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Betroffen sind Kunden, 14 Dienstnehmer und 500 Kooperationspartner. Nach gestrigen Angaben von Kreditschutzverbänden belaufen sich die Verbindlichkeiten auf insgesamt rund 1,2 Mio. Euro. Die Forderungen können bis 27. November beim Handelsgericht Wien angemeldet werden. Die Tagsatzungen finden am 11. Dezember statt. Als Insolvenzursache gibt Daily Deal an, das schrumpfende Geschäft in Deutschland habe auch das österreichische Kerngeschäft beeinträchtigt. Die österreichische Daily Deal GmbH gehört zur Gänze der deutschen Daily Deal GmbH mit Sitz in Berlin. (APA, 2.10.2019)